Die Südtiroler Familienvorteilskarte wird erweitert: Voraussichtlich ab Juli können auch die Großeltern von minderjährigen Enkelkindern vergünstigte Leistungen in Anspruch nehmen.
Vier Jahre nach seiner Einführung sollen künftig auch Omas und Opas von den Preisnachlässen des EuregioFamilyPass Südtirol profitieren. Die Landesregierung hat heute (18. Mai) auf Vorschlag von Familienlandesrätin Waltraud Deeg dieser Erweiterung zugestimmt. Diesem Beschluss vorausgegangen war eine Grundsatzentscheidung der drei Landeshauptleute der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino im Jahr 2018, wonach eine Ausweitung der Familienkarte nach dem bestehenden Tiroler Modell des „Oma+Opa-Bonus“ umgesetzt werden sollte. „Großeltern übernehmen in der Betreuung und Begleitung von ihren Enkelkindern in vielen Fällen eine unverzichtbare Rolle. Da ist es nur gut und zulässig, wenn auch sie die zahlreichen Preisvorteile des EuregioFamilyPass Südtirol in Anspruch nehmen können“, betont Landesrätin Deeg.
Geplant ist, dass interessierte Großeltern ab Juli über die Internetseite der Vorteilskarte (www.provinz.bz.it/familypass) die Vorteilskarte beantragen können. Als Voraussetzung gilt ein Wohnsitz in Südtirol sowie der Umstand, dass mindestens eines der eigenen Enkelkinder minderjährig ist. Preisnachlässe werden von allen Südtiroler Vorteilsgebern, die sich an diesem Bonus beteiligen, gewährt. Um die Vorteile in Anspruch nehmen zu können, wird es nicht nötig sein, vom eigenen Enkelkind begleitet zu werden, die Vergünstigung wird nach Vorlage des Sichtausweises gewährt. (ck)
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