Covid-Hilfe 2021: Ab 11. Juni online ansuchen

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Covid-Hilfe 2021: Ab 11. Juni online ansuchen

Mit drei Leistungen werden auch weiterhin krisenbetroffene Bürgerinnen und Bürger vom Land Südtirol unterstützt. Bisher wurden über 33 Millionen Euro an Soforthilfen ausbezahlt.

Die Landesregierung hat heute (25. Mai) die Richtlinien für die Covid-Hilfe 2021 gutgeheißen. Der auf Antrag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg eingebrachte Beschluss regelt die Unterstützungsmaßnahmen für Bürger und Familien.
Landesrätin Waltraud Deeg hat die Details dazu heute in der Pressekonferenz nach Sitzung der Landesregierung gemeinsam mit Landeshauptmann Arno Kompatscher vorgestellt: „Bereits die Soforthilfe vom Dezember hat gezeigt, dass der Bedarf an finanzieller Unterstützung hoch ist. Mit der Covid-Hilfe 2021 führen wir diese Leistung unter günstigeren Bedingungen fort und unterstützen damit viele Südtiroler Familien.“ Die technische Umstellung auf das Online-Ansuchen habe etwas mehr Zeit als ursprünglich geplant eingenommen, doch damit sei nun die Basis gelegt, künftig um Sozialleistungen online ansuchen zu können. Im Gegensatz zur bisherigen Soforthilfe sei es nun möglich, selbstständig online über das persönliche Portal im neuen Südtiroler Bürgernetz (https://my.civis.bz.it) um die Leistung anzusuchen. Hilfestellung gebe es aber auch über die Patronate, die beim Ausfüllen des Ansuchens behilflich sind. „Es wurden bereits Schulungen und Informationstreffen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgehalten, damit diese aktiv Unterstützung und Beratung anbieten können“, führt Landesrätin Deeg aus. Insgesamt stünden für diese Maßnahmen rund 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Erhöhte Beiträge bei Covid-Hilfe 2021
Nachdem der Rahmen im März gesetzt wurde, galt es im Anschluss die technischen und rechtlichen Details zu den CoronaHilfen für Familien und Bürger auszuarbeiten. Voraussichtlich von 11. Juni bis 30. September kann online um die Covid-Hilfe 2021 angesucht werden.
Diese gliedert sich in grundsätzlich zwei Schienen: zum einen die Aufstockung der Soforthilfe Covid-19, zum anderen die Covid-Soforthilfe 2021 und die Covid-Miet- und Wohnungsnebenkosten 2021. Wer bereits die Soforthilfe, um die ab Dezember 2020 angesucht werden konnte, bezogen hat, kann nun um eine Aufstockung ansuchen. Der Betrag der Ausgleichsleistung ergibt sich aus der Differenz zwischen der bereits erhaltenen Soforthilfe und der neuen Covid-Soforthilfe 2021. Bei der Covid-Soforthilfe 2021 wurden nämlich die Beträge erhöht, sodass bis zu 1700 Euro monatlich bezogen werden können. Wiederum werden die Beiträge für drei Monate in einer einmaligen Zahlung ausbezahlt. Erhöht wurden zudem die Maximalgrenzen für das Einkommen (Einzelpersonen: 1400 Euro, Familien: 2800 Euro) und für das Vermögen (maximal 60.000 Euro). Als Grundvoraussetzung gilt zudem, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller mindestens 30 Tage (im Zeitraum 1. September 2020 bis zum Zeitpunkt der Antragstellung) aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen ihre Arbeitstätigkeit nicht ausüben konnten. Die zweite Schiene, also die Covid-Soforthilfe 2021 und die Covid-Miet- und Wohnungsnebenkosten 2021, berücksichtigt nun stärker auch jene Personengruppe, die bisher vom Bezug der Soforthilfen ausgeschlossen war (z.B. Saisonsarbeitskräfte).

Neue Leistungen online beantragen
Landesrätin Deeg erinnerte daran, dass für die Beantragung der neuen Covid-Hilfe 2021 entweder eine aktivierte Bürgerkarte, eine elektronische Identitätskarte oder eine digitale Identität SPID nötig ist. Diese kann bei unterschiedlichen Anbietern kostenlos beantragt werden. Informationen zum SPID und zu den unterschiedlichen Anbietern gibt es online. Hilfe und Unterstützung bieten auch viele Gemeindeämter, die lokalen Postdienststellen oder die Handelskammer Bozen. Informationen zur Covid-Hilfe 2021 erhalten Bürgerinnen und Bürger zudem telefonisch unter 0471 418006 von Montag bis Donnerstag, von 9.00 bis 12.00 Uhr.

33,5 Millionen Euro an Soforthilfe Covid-19 ausbezahlt
Rückblickend auf die vergangenen Monate berichtet die Soziallandesrätin, dass seit 10. Dezember 2020 insgesamt 12.380 Antragstellerinnen und Antragsteller die Covid-Soforthilfe bezogen haben. Dafür hatte das Land Südtirol insgesamt 24,9 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Den Sonderbeitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten Covid 19 haben bisher 6984 Empfängerinnen und Empfänger bezogen, dafür wurden 8,4 Millionen Euro ausbezahlt. „Diese 33 Millionen Euro waren und sind eine wichtige Unterstützung für krisenbetroffene Bürgerinnen und Bürger“, ist Landesrätin Deeg überzeugt, die gleichzeitig den Sozialsprengeln dankte: „Durch die gute und engagierte Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialsprengel ist die Abwicklung der Anträge sowie die Auszahlung der Beträge rasch in die Wege geleitet worden, sodass die Familien und Bürger bereits über das Geld verfügen.“

Video der Pressekonferenz auf dem Youtube-Kanal des Landes

(ck)