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Gesundheitsbezirke: Eintragung ins Landesverzeichnis bis 27. Oktober

Bis 27. Oktober ist eine Eintragung in das Kandidatenverzeichnis für die Direktion eines Gesundheitsbezirks möglich.

Seit 2020 gibt es ein landesweites Kandidatenverzeichnis für die Direktion eines Gesundheitsbezirkes des Südtiroler Sanitätsbetriebes. Bewerber mit den entsprechenden Voraussetzungen können sich noch eintragen lassen. Der Einreichtermin für die Interessensbekundung ist der 27. Oktober 2021, 12.00 Uhr.
Um in das Landesverzeichnis eingetragen zu werden, müssen die Bewerberinnen und Bewerber, die die vorgesehenen Voraussetzungen besitzen, ein Kolloquium bestehen. Die Ernennung der Bezirksdirektorin oder des Bezirksdirektors erfolgt durch den Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes, der vor der Ernennung auch die Landesregierung anhören muss.
Die Voraussetzungen und weitere Informationen zur Eintragung in das Landesverzeichnis sind auf der Homepage der Landesverwaltung verfügbar.  (kl)