Liegt eine Beziehung in den Scherben sind gegenseitige Schuldzuweisungen leider an der Tagesordnung. Die Vorhaltungen beschränken sich zwar meist auf Fehler, welche man dem einen oder anderen Ehegatten zuschreibt, aber es kommt auch vor, dass Außenstehende in die Streitereien hineingezogen werden.
Von welchen Personen sprechen wir?
Auch wenn es sehr klischeehaft klingt, kommt meistens die Schwiegermutter ins Spiel, also man versucht ihr die Schuld am Scheitern der Ehe in die Schuhe zu schieben.
Kann man die Schwiegermutter in die gerichtliche Ehetrennung hineinziehen?
Ja und nein! Die Schwiegermutter ist natürlich nicht Verfahrenspartei einer gerichtlichen Ehetrennung. Allerdings kann ihr Verhalten während der Ehe (mit) dafür verantwortlich sein, dass die Beziehung keinen Bestand hat. Wir sprechen hier von systematischer Einflussnahme in die Beziehung, die vom Sohn/Tochter nicht unterbunden oder sogar noch gefördert wird.
Wie muss sich dies äußern, um vor Gericht relevant zu sein?
Das Oberlandesgericht von Rom hat sich kürzlich mit einem derartigen Fall beschäftigt und ist zum Schluss gekommen, dass reine Einmischungen während der Ehe noch nicht ausreichend sind, um dem Sohn/der Tochter das Verschulden an der Ehetrennung anzulasten. Man benötigt also mehr als unliebsame Besuche der Schwiegermutter in der Familienwohnung oder deren unerwünschte Meinung zu diversen Aspekten des Familienlebens. Es muss sich um eine weitaus relevantere Einflussnahme handeln, also wenn die Schwiegermutter persönliche Entscheidungen der Eheleute treffen will, wenn sie stets aus der Seite des eigenen Kindes steht und dieses selbst keine Meinung hat, sondern lediglich jene der Schwiegermutter wiedergibt. Kurzum, wenn das Zusammenleben aufgrund der dauernden und regelmäßigen Einflussnahme der Schwiegermutter objektiv nicht mehr erträglich wird, kann dies vor Gericht relevant sein. Gleichzeitig muss jener Ehegatte, der die Einmischung der Schwiegermutter vor Gericht vorbringt nachweisen, dass dies der Hauptgrund für die Trennung war.
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