Südtirols Gemeinden können bis zum 21. Februar Projekte für die Aufwertung einer historischen Ortschaft einreichen. Eines davon wird die Landesregierung für eine Finanzierung aus dem PNRR vorschlagen.
Aus dem gesamtstaatlichen Wiederaufbaufonds (Piano nazionale di ripresa e resilienza – PNRR) sollen insgesamt 21 Projekte (je eines für jede Region und autonome Provinz) zur Aufwertung von abwanderungsgefährdeten Ortschaften oder Ortsteilen (borghi) finanziert werden. Es handelt sich dabei um die Aktion A der Maßnahme 2.1 im Bereich von Tourismus und Kultur mit der Bezeichnung „Attratività dei borghi“. Für jedes dieser Projekte will der Staat über das Kulturministerium bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung stellen, insgesamt also 420 Millionen Euro.
Projektvorschläge können bis 21. Februar vorgelegt werden
Damit möglichst auch eine Südtiroler Ortschaft in den Genuss dieser Maßnahme kommt, hat die Landesregierung heute (11. Januar) beschlossen, über eine öffentliche Bekanntmachung die Gemeinden zu einer Interessenbekundung für die Vorlage eines Pilotprojekts aufzufordern. Dazu haben die Gemeinden bis zum 21. Februar 2022 Zeit. Eine in der Landesabteilung Deutsche Kultur angesiedelte Bewertungskommission, in der neben den drei Landeskulturabteilungen auch der Gemeindenverband vertreten ist, wird die Projektvorschläge bewerten. Sie wird der Landesregierung dann jenes vorschlagen, das bis zum 15. März 2022 dem Kulturministerium in Rom zur endgültigen Entscheidung übermittelt wird. Den 116 Gemeinden wird diese öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Sie wird zudem auf den Landeswebseiten veröffentlicht.
Wiederbelebungsprojekte für historisch attraktive Ortschaften gesucht
Mit ihrem heutigen Beschluss übernimmt das Land auch die Leitlinien, die der Staat für die Ermittlung der Pilotprojekte vorgegeben hat. Demnach müssen die förderwürdigen Pilotprojekte der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Wiederbelebung historischer Ortschaften oder historischer Ortsteile mit Bevölkerungsrückgang dienen. Es geht dabei um Dörfer, die als beispielhaft für die Geschichte und Kultur ihrer Umgebung gelten können. Ziel dieser PNRR-Maßnahme sind die Erhaltung und Wiederbelebung von Kulturstätten sowie des kulturellen Erbes. Die Maßnahmen beziehungsweise die Ziele dieser Aktion des gesamtstaatlichen Wiederaufbaufonds entsprechen den Nachhaltigkeitszielen 8 und 11, also dem „nachhaltigen Wirtschaften als Chance für alle“ und der „Nachhaltigkeit von Städten und Gemeinden“.
Südtiroler Vorschlag wird bis 15. März dem Kulturministerium übermittelt
Die Landesregierung hat heute auch den Direktor der Abteilung Deutsche Kultur, Volker Klotz, beauftragt, die Kommission zu ernennen, die dann die Projektvorschläge bewertet und der Landesregierung ihren Vorschlag für das nach Rom zu übermittelnde Südtiroler Projekt unterbreitet. Dabei wird vor allem auf Aspekte wie die Beschäftigung junger Menschen, die Einbindung der lokalen Bevölkerung, die Wohnattraktivität sowie auf infrastrukturelle, strukturelle und digitale Maßnahmen Wert gelegt.
PNRR-Investitionen auch für kleinere Aufwertungsprojekte
Die PNRR-Investitionsschiene „Attrattività dei borghi“ sieht noch eine zweite Maßnahme vor: Im Rahmen der Aktion B können Gemeinden ebenfalls bis zum 15. März 2022 direkt im Kulturministerium um Finanzierung kleinerer Projekte von bis zu 1,6 Millionen Euro ansuchen. Über diese Aktion können mehrere Südtiroler Projekte finanziert werden. (jw)
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