Suspendiert – wer zahlt den Unterhalt?

Was das Blut über die Gesundheit erzählt
8. Februar 2022
Corinna Knapp aus Mühlwald
8. Februar 2022
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Suspendiert – wer zahlt den Unterhalt?

Ärzte, Lehrpersonen, Polizeibeamte sind nur einige der Berufsgruppen, welche mittlerweile suspendiert werden, wenn sie nicht geimpft sind – und bald trifft es noch mehr auf dem Arbeitsmarkt Beschäftigte. Wenn das Geld fehlt und man seinen Zahlungsverpflichtungen nicht weiter nachkommen kann – was dann?

Was versteht man unter einer Suspendierung?
Ist ein Beschäftigter suspendiert, muss/darf er seine Arbeitsleistung für eine gewisse Zeit nicht mehr erbringen und bekommt somit auch keine Entlohnung mehr.

Kein Lohn – wer zahlt?
Vor dem Landesgericht Bozen hat ein Vater im Zuge eines Ehetrennungsverfahrens eine Befreiung von der Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Kinder beantragt. Dies mit der Begründung, dass er durch die erfolgte Suspendierung über keine finanziellen Mittel mehr verfüge, die es ihm erlauben, regelmäßige Zahlungen zu leisten. Dabei hat er insbesondere ins Feld geführt, dass die Suspendierung eine einseitige Maßnahme des Arbeitgebers war, welche er keinesfalls gewollt habe. Sie habe ihn in eine finanzielle Notlage gestürzt, an der er absolut unschuldig sei.

Wie hat das Gericht in Bozen in diesem Fall entschieden?
Die designierte Richterin hat die vom Betroffenen ins Feld geführten Argumente nicht geteilt und in ihrem Beschluss folgende Auffassung vertreten: Der mangelnde Lohn durch eine Suspendierung rechtfertigt nicht die Aussetzung bzw. eine Nichtzahlung des Unterhalts. Die Suspendierung durch eine Nichtimpfung ist nach Auffassung des Gerichts das Ergebnis einer freien und subjektiven Entscheidung, die als solche zu respektieren ist, die jedoch nicht zu Lasten der Begünstigten (Frau bzw. Kinder) gehen kann, welche diese Entscheidung im Übrigen nicht geteilt haben. Diesen Beschluss hat das Landesgericht Bozen in Anlehnung an ein bereits bekanntes Kassationsgerichtsurteil Nr. 25781/2017 gefasst.

Wieviel Unterhalt muss gezahlt werden?
Die Unterhaltskosten müssen gemäß der finanziellen und persönlichen Leistungsfähigkeit von beiden Eltern getragen werden, weshalb das Gericht sich bei der Berechnung auf das vor der Suspendierung bezogene Einkommen des Vaters gestützt hat. Der Vater wurde somit – trotz fehlenden Einkommens – zur Zahlung eines regelmäßigen Unterhaltsbeitrages zu Gunsten seiner Kinder verpflichtet.