Die Landesregierung hat am 15. Februar Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten bei Waldbäumen genehmigt.
Bekanntlich haben sich die Borkenkäfer in den vergangenen Monaten in Südtirols Wäldern stark vermehrt. Besonders betroffen sind das Gadertal und das Oberpustertal, wo Flächen von über 500 Hektar befallen sind. Der Forstwirtschaftslandesrat hatte sich vor Kurzem vor Ort ein Bild von der Situation gemacht und angekündigt, mit der Landesregierung über zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen zur Eindämmung der Borkenkäfer zu diskutieren.
Sein Vorschlag für weitere Förderungen wurde gutgeheißen. „Ziel ist es, den Wald in seinen Funktionen nachhaltig zu erhalten, zu schützen und zu pflegen“, unterstreicht Schuler.
Fangbäume zur Eindämmung
Von den Borkenkäfern befallen werden in der Regel frische, liegende Bäume oder abgeschwächte stehende Fichten. Die heute genehmigten Zuschüsse betreffen ausschließlich Fichtenbäume, die als Fangbäume den Maßnahmen zur Eindämmung des Borkenkäfers dienen, indem sie einen Schutz für die dahinterstehenden Bäume bilden. „Ein Fangbaum“, erklärt der Direktor der Abteilung Forstwirtschaft Günther Unterthiner, „ist ein gesunder und vitaler Baum, der gefällt, regelmäßig kontrolliert und bei Borkenkäferbefall rechtzeitig entrindet wird.“ Beiträge gibt es folglich für Schlägerungen, Kontrollen und Entrindungen von Fangbäumen sowie von bruttauglichen Fichten, die ideale Feuchtigkeitsbedingungen für die Entwicklung der Borkenkäferlarven haben oder bereits befallen wurden. Die beiden Maßnahmen sind jedoch nicht kumulierbar.
20 bis 80 Euro pro Baum
Der vorgesehene Zuschuss beträgt den Wert des Fangbaums sowie jenen der im Wald zurückgelassenen bruttauglichen Stämme. Für Fangbäume wurde die Summe von 80 Euro und für bruttaugliche Stämme von 20 Euro festgelegt. Anspruchsberechtigt sind Waldeigentümer und -besitzer, die im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen eingetragen sind. Die Förderungen sind nicht mit den Beiträgen für die Bringung von Schadholz kombinierbar und müssen auf dem vom Landesamt für Bergwirtschaft bereitgestellten Vordruck verfasst und bei der zuständigen Forststation eingereicht werden. (np/san/red)
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