Das Haushaltsbegleitgesetz beinhaltet Maßnahmen für weniger Lichtverschmutzung. Über die Anwendungskriterien haben LH Kompatscher und LR Vettorato mit Sozialpartnern und Umweltverbänden gesprochen.
„Energie zu sparen, ist heute mehr denn je ein Gebot der Stunde, insbesondere wenn dadurch augenscheinlich verzichtbarer Energieverbrauch reduziert wird“, leitete Landeshauptmann Arno Kompatscher heute Abend (4. März) die virtuelle Aussprache mit den Sozialpartnern und Umweltorganisationen über die Anwendungskriterien zu den neuen Landesbestimmungen gegen die Lichtverschmutzung ein. Mit dabei waren auch Umwelt-Landesrat Giuliano Vettorato, Umweltagentur-Chef Flavio Ruffini und die Direktorin im Amt für Energie und Klimaschutz, Petra Seppi. „Wir wollen aber auch die negativen ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen durch Lichtverschmutzung Schritt für Schritt verringern“, erklärte Umweltlandesrat Vettorato. Die restriktiveren Maßnahmen gegen die Lichtverschmutzung und die Änderung des diesbezüglichen Landesgesetzes Nr. 4 aus dem Jahr 2011 waren vom Südtiroler Landtag Ende 2021 beschlossen worden. Seit 14. Jänner 2022 ist das entsprechende Landesgesetz Nr. 1 in Kraft.
Die neuen Vorgaben gegen Lichtverschmutzung
Die neuen Gesetzesbestimmungen beinhalten die Pflicht, Beleuchtungen von Schildern, selbstleuchtenden Schildern und Schriften sowie jeder Art von dekorativer Beleuchtung, Schaufensterbeleuchtung sowie Beleuchtung von Bau- und Kunstdenkmälern während der Nachtstunden abzuschalten. Die Verwendung von Projektionsscheinwerfern, so genannten Skybeamer, wird verboten. Verstöße können Gemeinden mit Verwaltungsstrafen ahnden. Das Gesetz sieht solche Strafen von 500 bis 1500 Euro vor. Ausnahmen sind nur im Sinne der öffentlichen Sicherheit und zur Wahrung öffentlicher Dienste vorgesehen.
„Mehr sehen mit weniger Licht“
Um die Anwendung der neuen Gesetzesbestimmungen ging es bei dem heutigen Austausch mit Wirtschafts-, Sozial- und Umweltorganisationen und den Gewerkschaften. Amtsdirektorin Seppi stellte die Inhalte des aktuellen Entwurfs dieser Anwendungsrichtlinien unter dem Motto „Mehr sehen mit weniger Licht“ vor. Es geht in diesen Richtlinien um die Zonen, die beleuchtet werden, die Art der Beleuchtung, die nächtliche Abschaltung, die Ausnahmen, die Funktionswese der Leuchtschilder und deren etwaige Anpassung bis 2030.
Eine Nachtabschaltung der Leuchtwerbung und dekorativen Beleuchtung, Bau- und Kunstdenkmalbeleuchtung in der Zeit von 23 bis 6 Uhr bewirke eine jährliche Energieeinsparung von 60 Prozent und sei somit ein spürbarer Schritt in Richtung Klimaschutz, informierte Seppi. Die Amtsdirektorin erinnerte daran, dass die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf eine wirksamere und abgeschirmte Beleuchtung nach Angaben des Stromnetzbetreibers Terna Einsparungen von 25 Prozent erbracht hätten, nun werde mit der Reduzierung der Farbtemperatur von 4000 auf 3000 Kelvin ein weiterer Schritt gesetzt.
Sowohl die Umweltorganisationen als auch die Wirtschaftsverbände begrüßten im Rahmen der heutigen Videokonferenz die Maßnahmen zur Einschränkung der Lichtverschmutzung und werden etwaige Vorschläge und Anmerkungen nun schriftlich einbringen.
„Der Weg des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit ist der einzig gangbare“, erklärte Landeshauptmann Kompatscher, auch wenn die Schritte oft klein und mühsam seien. (jw)
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