Das Gericht setzt die Höhe des Unterhalts aufgrund der aktuellen Lebensumstände fest: Dabei sind insbesondere das Einkommen, die Vermögenssituation und die Familienzusammensetzung von Bedeutung.
Wenn sich diese Umstände allerdings zu einem späteren Zeitpunkt wesentlich ändern, kann Mann / Frau jederzeit die bereits vom Gericht festgesetzten bzw. bestätigten Trennungs- und Scheidungsbedingungen abändern lassen.
Wann ist das möglich?
Eine unverschuldete Verschlechterung der Einkommenssituation durch Krankheit, Entlassung oder Pensionierung sowie Veränderungen in der Familienkonstellation (Zusammenleben mit einem neuen Partner, Hinzukommen von Kindern usw.) können zu Unterhaltsreduzierungen führen. Andererseits: Wenn der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin auf einmal viel mehr verdient und der Grundstein für den beruflichen Aufstieg in der Ehe gelegt wurde, kann es zu Unterhaltserhöhungen kommen. Ebenso wenn sich die Bedürfnisse der Kinder, z.B. durch ein Studium im Ausland, verändern, kann dies Unterhaltserhöhungen zur Folge haben.
Wie muss man vorgehen?
Wenn sich die Umstände zu eigenen Ungunsten verändert haben, kann man einen Antrag beim Landesgericht einbringen. Der Antrag kann von beiden Parteien im Einvernehmen oder auch nur von einer Partei gestellt werden. Das Gericht wird im Zuge des Verfahrens prüfen, ob tatsächlich neue faktische oder rechtliche Umstände eingetreten sind, die zum Zeitpunkt der Trennung noch nicht bestanden haben und die wesentlich zu einer Verschlechterung der Situation auf der einen Seite bzw. Verbesserung der Situation auf der anderen Seite geführt haben.
Was ist ratsam?
Nachdem der Anspruch an klare Voraussetzungen gebunden ist, ist es ratsam, im Vorfeld die Möglichkeit eines Abänderungsantrages im konkreten Einzelfall genau zu prüfen. Wer auf Tricks hofft, wird aber enttäuscht, da das Gericht in diesen Fällen genau hinschaut.
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