Die Grün-Pass- und Maskenpflicht wird immer mehr zur Ausnahme: Die heute (29. April) veröffentlichte Verordnung des Landeshauptmanns sieht ab 1. Mai weitere Lockerungen der Corona-Regeln vor.
Wesentliche Lockerungen bei der Maskenpflicht und der grünen Bescheinigung (Green Pass) treten am 1. Mai in Kraft. Dies sieht die Corona-Verordnung Nr. 13 des Jahres 2022 vor, die Landeshauptmann Arno Kompatscher am heutigen Freitag (29. April) unterzeichnet hat. Damit wird die am gestrigen Donnerstag beschlossene staatliche Neuregelung auch in Südtirol übernommen. Diese gilt bis 15. Juni 2022.
Grüner Pass
In fast allen Lebensbereichen ist ab kommendem Sonntag keine grüne Bescheinigung mehr vorzuweisen. Aufrecht bleibt diese Pflicht nur in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der sozialen Pflege und Sozialfürsorge sowie in vergleichbaren Einrichtungen.
Schutz der Atemwege
Auch die Maskenpflicht wird auf wesentlich weniger Bereiche eingeschränkt. Weiterhin sind in einigen Bereichen FFP2-Masken verpflichtend: Sie müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln ebenso getragen werden wie in Innenräumen bei öffentlichen Aufführungen in Theatern, Konzertsälen, Kinos, Unterhaltungslokalen, Lokalen mit Livemusik und ähnlichen Lokalen sowie in Innenräumen bei sportlichen Veranstaltungen und Wettkämpfen. Gleichzeitig wird empfohlen, in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen einen Schutz der Atemwege zu tragen.
Ein Schutz der Atemwege (FFP2 oder chirurgische Maske) ist auch in den Einrichtungen des Gesundheitswesens, der sozialen Pflege und Sozialfürsorge vorgeschrieben – sowohl für Beschäftigte, Benutzer und Besucher. Dieser Schutz der Atemwege ist auch in Schulen Pflicht. Letztere Regelung wurde bereits durch ein staatliches Gesetzesdekret bis Ende des Schuljahres vorgesehen.
Die Verordnung Nr. 13/2022 und weitere Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus sind im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht. (gst)
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