Schicksalsschläge treffen Familien meist aus heiterem Himmel, ohne Vorwarnung. Die Betroffenen sind zumeist unvorbereitet und unverheiratete Paare haben nach wie vor mit der bestehenden Gesetzgebung das Nachsehen.
Was passiert im Todesfall?
Der unverheiratete Lebensgefährte erbt überhaupt nichts, es erben alles die nächsten Verwandten (Kinder, Eltern, Geschwister). Mit dem Schreiben eines Testaments kann der unverheiratete Lebensgefährte zumindest teilweise abgesichert werden. Der unverheiratete Lebensgefährte geht aber meist leer aus – dieser kann nicht einmal Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente stellen, wodurch z.B. die weitere Finanzierung des Eigenheims oft schwierig wird.
Schwanger und nicht verheiratet – was passiert, wenn der Vater vor der Geburt verstirbt?
Nachdem die Vaterschaft nicht mehr zu Lebzeiten anerkannt werden kann, muss ein aufwendiges Gerichtsverfahren zur Feststellung der Vaterschaft eingeleitet werden. Erst nach Erlass eines entsprechenden Gerichtsurteils kann die Anerkennung eines außerehelichen Kindes erfolgen. Nur dann kann das Kind seine rechtlichen Ansprüche (Erbrecht, Anspruch auf Hinterbliebenenrente usw.) geltend machen. Bei verheirateten Eltern ist ein solches Verfahren nicht notwendig, nachdem das Kind in diesem Fall automatisch mit der Geburt sämtliche Rechte erwirbt.
Was passiert, wenn mein Lebensgefährte auf der Intensivstation versorgt werden muss?
Unverheiratete haben grundsätzlich keine Rechte, da sie in der italienischen Gesetzgebung nicht als Angehörige gelten. Sie haben weder das Recht Informationen über den Gesundheitszustand zu erhalten, noch werden sie in wichtige Entscheidungsprozesse mit einbezogen. In solchen Fällen werden die Eltern oder Geschwister des Betroffenen zur Rate gezogen. Um dem entgegenzuwirken kann bei der Gemeinde die Erklärung zur Gründung einer Lebensgemeinschaft abgegeben werden, wodurch der Partner zumindest in diesem Fall dieselben Rechte erhält.
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