Durch eine Änderung der Richtlinien kann das Landeskindergeld künftig von mehr Südtiroler Familien beantragt werden. Auf Vorschlag von Landesrätin Deeg wurde zudem ein Kinderbonus beschlossen.
Die Landesregierung hat heute (21. Juni) die Zugangsvoraussetzungen und Richtlinien zur Auszahlung und Verwaltung des Landeskindergeldes geändert. Auf Vorschlag von Familienlandesrätin Waltraud Deeg wurden damit zwei Neuerungen für Südtirols Familien gutgeheißen: Zum einen die Erhöhung der Einkommensgrenze, zum anderen die Auszahlung eines einmaligen Beitrages, eines sogenannten Kinderbonus. „Das Jahr 2022 bringt viel Neues für Familien in nicht einfachen Zeiten: Auf staatlicher Ebene wurde das einheitliche Familiengeld – assegno unico – eingeführt, auch auf Landesebene haben wir entsprechende Anpassungen vorgenommen, um unsere Leistungen besser mit den staatlichen abzustimmen und zu vereinfachen“, berichtet Landesrätin Waltraud Deeg. Man habe die notwendigen Geldmittel für eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Familien in Südtirol über den Nachtragshaushalt bereitstellen können. Denn: „Wir wollen in diesen besonders schwierigen Zeiten Familien besser unterstützen“, ist Landesrätin Deeg überzeugt. Mit den heute beschlossenen Änderungen können mehr Familien in Südtirol um das Landeskindergeld ansuchen. Durch den einmaligen Kinderbonus erhalten Familien zudem einmalig 400 Euro pro minderjährigem Kind. „Die beiden Maßnahmen sind wichtige Schritte in schwierigen Zeiten“, ist die Familienlandesrätin überzeugt.
Änderung der Einkommensgrenze: 40.000 Euro ISEE-Wert als Höchstgrenze
Mit 1. Juli greifen die bereits im Februar beschlossenen Änderungen bei den Landesleistungen für Familien (LPA hat berichtet). Eine dieser Änderungen betrifft das Referenzdokument für die Bemessung der wirtschaftlichen Lage einer Familie: Während bis Juni 2022 die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) herangezogen wurde, gilt ab 1. Juli 2022 die ISEE-Erklärung (Indicatore della Situazione Economica Equivalente) als Berechnungsbasis. Ursprünglich war die Höchstgrenze bei 30.000 Euro ISEE-Wert festgelegt, nun wird diese Grenze auf 40.000 Euro ISEE-Wert angehoben. Dies sieht auch das staatliche Familiengeld (assegno unico) vor. Aufgrund der Änderung seien rund 60 Prozent aller Familien berechtigt, das Landeskindergeld zu beanspruchen, betont die Familienlandesrätin. Wichtig sei, dass jede Familie, egal ob sie bereits das Landeskindergeld bezogen hat oder nicht, ab 1. Juli neu um das Landeskindergeld ansuchen müsse, um dieses weiter zu beziehen. Die Ansuchen können online oder über ein Patronat gestellt werden. „Familien haben allerdings bis Dezember Zeit das Landeskindergeld zu beantragen, die Auszahlung erfolgt dann rückwirkend ab Juli“, informiert Landesrätin Deeg.
Einmaliger Familienbonus in der Höhe von 400 Euro pro Kind
Zudem werden die Familien, die das Landeskindergeld beziehen, mit einem außerordentlichen Beitrag unterstützt. Vorgesehen sind 400 Euro pro Kind, die einmalig und automatisch (sprich ohne Notwendigkeit eines eigenen Antrages) ausbezahlt werden. Dafür wurden im Nachtragshaushalt 21,9 Millionen Euro reserviert. Man wolle damit den Preissteigerungen des Jahres 2022 aktiv entgegentreten, unterstreicht Waltraud Deeg. Bereits ab Mai hatte es für die Bezieherinnen und Bezieher des Beitrages für Wohnungsnebenspesen eine Zusatzleistung in Höhe von 500 Euro gegeben, bisher seien 4,1 Millionen Euro bereits ausbezahlt worden. Es gelte gezielt auch für Familien Unterstützungsformen umzusetzen, führt Landesrätin Deeg aus. Geändert wurde mit dem heutigen Beschluss auch der Zeitpunkt, ab dem um die jährliche Erneuerung des Landeskindergeldes angesucht werden kann: Der ursprüngliche Termin vom 1. März eines jeden Jahres wurde nun auf 1. Jänner vorverlegt. Ab diesem Datum können die Familien um die Erneuerung des Landeskindergeld online oder in einem Patronat ansuchen. (ck)
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