Beleidigung & Konsequenzen

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Beleidigung & Konsequenzen

Ein Ärgernis mit dem Nachbarn zu viel, eine unbezahlte Rechnung, ein Kratzer im Lack des geliebten Autos oder einfach schlechte Laune….

Manchmal braucht es gar keinen schwerwiegenden Anlass, damit eine Person für wenige Momente die Beherrschung verliert und sein Gegenüber mit allerhand Schimpfwörtern tituliert.

Ist jede abfällige Bemerkung eine Beleidigung?
Nicht jede Aussage oder Anschuldigung stellt zwangsläufig eine Beleidigung dar. In der Tat muss es sich um eine Verletzung des Ansehens und der eigenen Ehre handeln. Die Einstufung als Beileidung oder nicht ist vom Richter unter Berücksichtigung der konkreten Umstände vorzunehmen.

Welches sind die Folgen einer Beleidigung?
Wer die Schmähung früher nicht auf sich sitzen lassen wollte, konnte bis zum Jahr 2016 einen Strafantrag gegen den Kontrahenten stellen, sodass ein Strafverfahren vor dem Friedensgericht eingeleitet wurde.
Diese Möglichkeit besteht seit mehreren Jahren jedoch nicht mehr, da der Straftatbestand der Beleidigung vom Gesetzgeber abgeschafft wurde.

Also kann man bedenkenlos jeden beleidigen, ohne Folgen befürchten zu müssen?
Auch wenn die Abschaffung der Beleidigung als Straftatbestand es nicht gerade leichter gemacht hat, jemanden für seine Handlungen zur Rechenschaft zu ziehen, gibt es dennoch eine Möglichkeit, das Gericht mit der Angelegenheit zu befassen und ein Schadenersatzverfahren einzuleiten.

Welches ist der konkrete Ablauf eines solchen Verfahrens?
Es handelt sich im Grunde um ein übliches Zivilverfahren, bei welchem der Beklagte nach Aufnahme der Beweise (Zeugenaussagen oder schriftliche Dokumente, wenn die Beleidigung z.B. per E-Mail oder SMS erfolgte) zur Leistung eines Schadenersatzes verurteilt wird. Die Höhe desselben wird vom Richter nach Prüfung des konkreten Sachverhaltes festgelegt. Das Verfahren weist allerdings eine Besonderheit auf: Der Richter verurteilt den Beklagten nicht nur zur Leistung eines Schadenersatzes, sondern auch zur Leistung einer Geldstrafe zu Gunsten der Staatskasse.