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Strom- und Gasverträge am Telefon

Immer mehr KonsumentInnen rufen derzeit in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) an, weil sie plötzlich Stromrechnungen vom Anbieter „Facile Energy“ mit Sitz in Padua erhalten, den sie überhaupt nicht kennen. Jetzt hat die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt eine vorbeugende Verfügung erlassen.

„Manche erinnern sich vage an ein Telefonat, wo ein Angebot angepriesen wurde – jedoch sind sich die Personen sicher, am Telefon keinen Vertrag abgeschlossen zu haben. Dennoch trudeln die Rechnungen für Strom und Gas ins Haus – und die Rechnungen sind hoch, weil dieser Anbieter sehr teuer ist (teilweise über 1 € / kWh)“, informieren die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Südtirol in einem Schreiben. Diese Fälle seien – in Südtirol und in Italien – dermaßen zahlreich, dass die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt auf den Plan getreten ist. Mit einer Dringlichkeitsverfügung gegen Facile Energy sei verfügt worden, dass provisorisch, bis zur Klärung der Angelegenheit:keine Verträge per Teleselling mehr aktiviert werden dürfen, ohne dass der eindeutige Willen zum Vertragsabschluss klar feststeht; keine Tätigkeiten zur Zahlungseintreibung mehr durchgeführt werden dürfen, falls die Kunden Beschwerde eingereicht haben; keine Lieferungsunterbrechungen mehr durchgeführt oder angedroht werden dürfen, falls die Kunden Beschwerde eingereicht haben, und ohne angemessene Vorlaufzeit. Originaltext unter: https://www.agcm.it/media/comunicati-stampa/2022/6/PS12298
Dieses Eingreifen der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt sei sehr wichtig, informiert die VZS; es liege aber am Einzelnen, sich entweder um die Wiederaufnahme des alten Vertrages oder um die Aktivierung eines neuen Vertrages zu kümmern. Die Verbraucherzentrale rät: Wichtig sei in erster Linie, eine schriftliche Beschwerde per Einschreiben mit Rückantwort oder PEC einzureichen. Diese Beschwerde sei die Grundlage für alle weiteren Schritte gegen den Anbieter; bei der VZS seien Beschwerdevorlagen erhältlich, die per E-Mail an info@verbraucherzentrale.it angefordert werden können. Der Anbieter müsse dann innerhalb von 30 Tagen eine begründete Antwort geben; erfolge die Antwort nicht innerhalb dieser Fristen, steht den VerbraucherInnen eine automatische Entschädigung zu (von 25 – 75 Euro). Eine Lieferungs-Unterbrechung aufgrund der Nicht-Bezahlung einer Rechnung könne nicht durchgeführt werden, ohne dass den Kunden/Innen per Einschreiben eine Mahnung mit Vorwarnung der Unterbrechung zugeschickt wird. (VZS/red)