Die eine Hälfte der Direkten Demokratie ist gerettet, das Referendum, das Kontrollrecht der BürgerInnen. Jetzt muss das Initiativrecht, die andere Hälfte der Direkten Demokratie anwendbar gemacht werden. Die Zeit vor den Wahlen eignet sich dazu bestens. Mit dem vor drei Jahren verabschiedeten Landesgesetz sah es so aus, als ob die Anwendung möglich wäre. Die Erfahrung hat inzwischen etwas ganz anderes gezeigt. Volksinitiativen werden sowohl auf Gemeinde- als auch auf Landesebene von der Kommission der Landesregierung verhindert. Sie verfährt wie ein Verfassungsgericht und ihre Prüfung ist das Ergebnis eines Glücksspiels, denn ihre Mitglieder werden ausgelost. Hat man Glück, dann sind sie Befürworter der Direkten Demokratie, ansonsten finden sie immer Gründe für die Ablehnung. Dagegen kann man bei Gericht Einspruch erheben, aber auf die Gefahr hin, fünfstellige Kosten der Gegenseite bezahlen zu müssen. Die fünf in drei Jahren gestellten Anträge auf Volksabstimmung sind alle abgelehnt worden. Volksabstimmungen dürfen nicht eine Frage des Glücks sein, sondern sie sind ein politisches Recht. Folglich verlangt die Initiative für mehr Demokratie mit den unterstützenden Organisationen mit einem Volksbegehren, dass das Recht der BürgerInnen, ihre Demokratie selbst zu gestalten, explizit im Gesetz vorgesehen und dass die Kommission anders zusammengesetzt wird. Eine weitere Schwierigkeit ist inzwischen deutlich geworden: die Einschränkungen bei der Sammlung von Unterstützungsunterschriften. Dass die Hürde unberechtigt hoch ist, war von Anfang an klar. 8.000 Unterschriften sind vom Autonomiestatut für das Referendum vorgesehen. Sie wurden vom römischen Parlament festgelegt. Sie gehen in Ordnung und waren im Entwurf zum jetzt gültigen Landesgesetz 22/2018 übernommen worden. Bei der Verabschiedung dieses Gesetzes sind 13.000 daraus gemacht worden. Zudem ist plötzlich, ohne Änderung der gesetzlichen Grundlage und was 15 Jahre lang anstandslos gegolten hat, der Kreis derer, die Unterschriften beglaubigen dürfen, drastisch eingeschränkt worden. Kommt dann noch die Pandemie dazu, sind direktdemokratische Initiativen ein Ding der Unmöglichkeit. Folglich wird mit einem zweiten Volksbegehren verlangt: 1. die Einführung der Online-Unterschriftensammlung, 2. die Absenkung und eine an die einzelnen direktdemokratischen Instrumente angepasste Staffelung der Unterschriftenhürde, 3. die Erweiterung des Kreises der Beglaubigungsberechtigten und Möglichkeit, in allen Gemeinden die Unterschrift leisten zu können, 4. die institutionelle Information über die Anwendung dieser Instrumente.Die zwei Volksbegehren liegen in allen Gemeinden zur Unterstützung auf. Wenn sie bis Ende September von 10.000 BürgerInnen unterschrieben werden, dann muss der Landtag noch vor den Wahlen im Oktober 2023 darüber entscheiden. Zu wissen, wie die Parteien zur Mitbestimmung stehen, ist eine gute Orientierung für das Kreuz auf dem Wahlzettel. Link zu Info zu den Volksbegehren: https://www.dirdemdi.org/de/aktionen/878-zwei-volksbegehren-unterschreiben.html (PM)
Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.