In wenigen Tagen ist es soweit: Die so genannte Cartabia-Reform tritt in Kraft. Nicht enden wollende Prozesse sollen nunmehr der Vergangenheit angehören. Der Druck aus Brüssel hat es möglich gemacht – sozusagen als Gegenleistung für die großzügigen Corona-Hilfen.
Welche Ziele werden verfolgt?
Die Ziele der Reform könnte man wie folgt zusammenfassen: Schneller, einfacher und bürgernäher sollen Gerichtsprozesse werden. Dabei soll die Dauer der Prozesse so verkürzt werden, dass die Bürger nicht mehr jahrelang auf ein Urteil warten müssen. Dies ist insbesondere im Familienrecht von tragender Bedeutung, zumal hier rasche Lösungen und schnelle Antworten gefordert sind.
Wie soll das konkret umgesetzt werden?
Straf- und Zivilprozesse müssen innerhalb bestimmter Zeitlimits abgeschlossen sein. Dabei werden Fristen verkürzt, Prozeduren vereinfacht, Verhandlungen effektiver gestaltet und der Menge nach reduziert. Mediationen sollen stärker berücksichtigt und weitere Gerichtshelfer angestellt werden, um die Gerichte zu entlasten.
Welche Besonderheiten gibt es im Familienrecht?
Neu ist das Familiengericht, welches nunmehr von spezialisierten Richtern besetzt wird. Endlich findet auch eine Gleichstellung der Verfahren von verheirateten und nicht verheirateten Paaren statt. Unverheiratete Paare mit außerehelichen Kindern hatten bislang entscheidende Nachteile im Prozessverlauf. Schnelle, vorläufige Verfügungen waren bei dieser Prozedur nicht vorgesehen. Dies wurde jetzt endlich vereinheitlicht. Zudem soll Frauen in Gewaltsituationen mit kürzeren Verfahrensfristen und schnelleren Gewaltschutzmaßnahmen mehr Sicherheit gewährleistet werden.
Fazit:
Mit dieser Reform wurde ein wichtiger Schritt in Richtung eines moderneren und effizienteren Justizwesens gesetzt. Der eingeschlagene Weg muss allerdings fortgesetzt werden, denn es gibt noch großen Aufholbedarf im Vergleich zu anderen Rechtssystemen.