Träger von Seniorenwohnheimen, die derzeit im Bau sind, können auf höhere Investitionsbeiträge zurückgreifen. „Wir garantieren damit, dass nötige Bauvorhaben umgesetzt werden“, sagt Landesrätin Deeg.
Anhand von zwei Beschlüssen hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung (14. März) die Landesbeiträge, welche für Investitionen an Seniorenwohnheime, Dienste des Betreuten Wohnens und Tagespflegeheime sowie Trägerkörperschaften der Sozialdienste ausbezahlt werden, erhöht. Die dafür nötigen Geldmittel wurden in der Vorwoche im Südtiroler Landtag über die Haushaltsänderung genehmigt.
Vor allem im Bereich des Baus der Seniorenwohnheime hat sich in den vergangenen Monaten aufgrund der angestiegenen Kosten für Baumaterialien und Energie die Lage für viele die Bauträger beziehungsweise für die Gemeinden verschlechtert. Mit der Erhöhung der Landesbeiträge soll nun sichergestellt werden, dass die Bauvorhaben planmäßig umgesetzt werden können. „Der Bedarf an Pflegebetten ist auch in Südtirol gegeben, nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels brauchen wir auch künftig ein Mehr an Seniorenwohnheimen und ähnlichen Einrichtungen“, hält Landesrätin Waltraud Deeg, welche die beiden Beschlüsse in die heutige Landesregierungssitzung eingebracht hatte, dazu fest.
Die Herausforderungen bei einem Bau seien komplex und zahlreich, mit der Erhöhung der Investitionsbeiträge könnten zumindest auf finanzieller Seite nun wichtige Sicherheiten an die Bauträger weitergegeben werden, ergänzt die Landesrätin. Denn Investitionen in die Pflege seien in jedem Fall richtig und wichtig: „Angesichts der Tatsache, dass unsere Gesellschaft immer älter wird, braucht es mehr Pflegeangebote, welche wir unter anderem durch wohnortnahe Ausbildungsmöglichkeiten und bessere Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte erreichen und absichern wollen.“ Erste Schritte, wie der Abschluss des Teilvertrages für Mitarbeitende der Sozialdienste und der Seniorenwohnheime im Sommer 2022 und die damit verbundene Angleichung der Löhne an den Gesundheitsbereich, sind bereits unternommen, weitere müssen und werden folgen. Denn es gilt, klare Akzente zu setzen, um den anstehenden Herausforderungen angemessen zu begegnen und pflegebedürftigen Menschen würdevolle und gute Rahmenbedingungen in dieser Lebensphase bieten zu können“, hält Landesrätin Deeg fest.
Die erhöhten Beträge (60 Prozent für den Bau, 70 Prozent für die Einrichtung) gelten für alle Ansuchen, die neu gestellt bzw. die noch nicht genehmigt sind. Für alle bereits genehmigten Ansuchen wird eine Übergangsregelung eingeführt. Bereits vorab wurde das Vorhaben mit den Gemeinden und den Seniorenwohnheimen besprochen und gutgeheißen. Auf breite Zustimmung bei den betroffenen Körperschaften stoßen auch die Änderungen an den Richtlinien für die Finanzierung von Investitionsausgaben der Trägerkörperschaften der Sozialdienste. Hierbei wurden die anerkannten Höchstbeträge für den Erwerb von Gütern überprüft und zum Teil angehoben. Mit dieser Anpassung der Höchstbeträge an die gestiegenen Preise wird den Trägerkörperschaften der Ankauf notwendiger und bedarfsgerechter Güter (wie z.B. Kleinbusse oder Autos) wieder ermöglicht. Mehr Flexibilität bringt die Änderung, wonach der Abrechnungstermin für Kleininvestitionen aufgeschoben wird (vom 31. August auf den 31. Dezember des darauffolgenden Jahres). Zudem wird es künftig möglich sein den Zeitplan für Mehrjahresinvestitionen zweimalig anzupassen, bisher war dies nur einmalig möglich. (ck)
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