Kindergeld bei Trennungen

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Kindergeld bei Trennungen

Das einheitliche Kindergeld des Staates, welches mit den Familiengeldern des Landes kumulierbar ist, steht jeder Familie mit einem zu Lasten lebenden Kind ab dem 7. Schwangerschaftsmonat bis zum 21. Lebensjahr zu. Die Höhe des Beitrages wird auf Grundlage der wirtschaftlichen Situation der Familie ermittelt, welche anhand der ISEE-Erklärung überprüft wird.

KEINE ISEE gemacht?
Sollte eine Familie es vorziehen keine ISEE-Erklärung abzugeben, so wird ein Pauschalbetrag von € 50,00/pro Kind gewährt.

ISEE-Erklärung bei einer Trennungssituation der Eltern
Sollten Eltern sich trennen und somit ein Elternteil die Familie verlassen bzw. aus der Familienwohnung ausziehen, ändert sich nicht nur der Alltag, sondern auch die finanzielle Situation der Familie. Auf Grund der nunmehr teilweise doppelt anfallenden Spesen wie z. B. Wohnung, Auto, usw., bedarf es auch einer Anpassung der finanziellen Unterstützungen seitens der öffentlichen Hand, unter anderem des einheitlichen Kindergeldes.

Was muss man tun?
Um eine Neuberechnung des einheitlichen Kindergeldes zu beantragen, ist es notwendig, eine neue ISEE-Erklärung abzufassen, in welcher nur mehr das Einkommen/Vermögen jenes Elternteils berücksichtigt wird, bei welchem die Kinder ihren tatsächlichen Wohnsitz haben und auf dessen Familienbogen sie geführt werden.
Damit jedoch nur das Einkommen/Vermögen eines Elternteils angegeben werden kann, bedarf es einer „offiziellen“ Bestätigung der Trennung:
• Bei verheirateten Paaren ist deshalb die Durchführung der gerichtlichen Ehetrennung beim zuständigen Landesgericht notwendig. Diese können die Ehepartner gemeinsam oder getrennt beantragen.
• Bei unverheirateten Paaren hingegen ist ein der einvernehmlichen Ehetrennung ähnlichem Verfahren vor dem Landesgericht notwendig. Die getrennten Eltern stellen mit Hilfe eines Rechtsanwaltes gemeinsam einen Antrag (gemäß Art. 337-bis ZGB) an das Gericht, in welchem sie sämtliche Aspekte in Bezug auf die gemeinsamen mj. Kinder (Unterhalt, Wohnsituation usw.) regeln. Nach Überprüfung seitens des Gerichts wird ein entsprechendes Dekret erlassen.