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Ratgeber Recht – Digitales Erbe

Mittlerweile spielt sich ein guter Teil unseres privaten und beruflichen Alltages in der digitalen Welt ab. Was passiert aber nach unserem Ableben mit diesen Daten?

Haben die Hinterbliebenen ein Recht darauf, diese kostbaren Erinnerungen zu erhalten oder sind diese ein für alle Mal verloren?
In diversen Gerichtsurteilen wurde nun erklärt, dass die Anbieter von Clouds etc. den Hinterbliebenen die, vom Verstorbenen gespeicherten Daten, Bilder etc. zugänglich machen müssen.

Steht den Hinterbliebenen dieses Recht auf jeden Fall zu?
Der Zugang zu den Daten kann in bestimmten Fällen vom Gesetz ausgeschlossen werden. Ein weiterer Ausschluss besteht, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich die Herausgabe seiner Daten untersagt hat. Somit kann jeder selbst entscheiden, ob seine Hinterbliebenen Zugang zu seinen Daten erhalten sollen oder nicht.