Meine Ex-Frau verweigert mir den Umgang mit den Kindern
Im Zuge der Trennung hat der Richter ausdrücklich verfügt, dass der Vater seine Kinder jedes zweite Wochenende sowie die Hälfte der Ferien bei sich haben kann.
Aber Papier ist geduldig! Die Mutter weigert sich trotz richterlicher Verfügungen, dem Vater die Kinder zu übergeben. Seit mehreren Monaten ist daher der Kontakt zwischen Vater und Kindern abgebrochen, dies zum Nachteil aller Beteiligten.
Was sagt das Gesetz dazu?
Das Gesetz ist eindeutig: Ein Elternteil, der dem anderen Elternteil nicht erlaubt, das Kind zu sehen, begeht eine rechtswidrige Handlung. Diese kann mit einer Geldstrafe und in ganz schwerwiegenden Fällen sogar mit dem Verlust der Unterbringung des Kindes beim betreffenden Elternteil oder mit dem Verlust des Sorgerechts geahndet werden.
Was tun?
Nicht den Kopf in den Sand stecken! Es gibt verschiedene Möglichkeiten, gemeinsam mit Hilfe eines Rechtsanwaltes Lösungen zu finden: Vorerst außergerichtlich und wenn‘s nicht klappt, gegebenenfalls auch auf dem Gerichtsweg.
Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.