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Alleinerziehend – was passiert mit meinem Kind, wenn ich sterbe?

Frau Maier und ihr Partner haben sich bereits während der Schwangerschaft getrennt. Der Vater hat zwar die Vaterschaft offiziell anerkannt und zahlt Unterhalt, aber Kontakt zum Kind besteht keiner. So kümmert sich seit der Geburt ausschließlich Frau Maier, mit Unterstützung ihrer Eltern, um die Erziehung und das Wohlergehen der mittlerweile fünfjährigen Tochter.
Immer wieder stellt sich Frau Maier die Frage, was mit ihrem Kind geschieht, sollte ihr etwas zustoßen. Wem wird das Kind anvertraut? Bei wem wird es untergebracht? Wie kann sie dafür sorgen, dass das Kind nicht aus dem gewohnten Umfeld gerissen wird?

Was kann Frau Maier tun?
Hilfreich ist dabei die Abfassung eines Testaments, mit welchem nicht nur vermögensrechtliche Verfügungen getroffen, sondern auch Wünsche in Bezug auf die Anvertrauung bzw. Unterbringung des Kindes deponiert werden können. Die Beweggründe sollten klar aufgezeigt werden. Entsprechende testamentarische Verfügungen sind zwar für das Vormundschaftsgericht nicht bindend, können jedoch eine Weichenstellung sein und bei der Entscheidungsfindung Berücksichtigung finden. Nach Prüfung der Gesamtsituation wird das Gericht eine Entscheidung im Sinne des Kindes treffen, wobei einzig und allein das Wohlergehen des Kindes im Mittelpunkt steht.