Eine Leserin plant, einen Mann mit zwei Kindern aus einer früheren Ehe zu heiraten. Sie fragt sich, ob die Kinder Ansprüche auf ein Haus erheben könnten, das sie mit ihrem eigenen Geld kauft.
Rechte der Kinder
Kinder aus erster Ehe haben keinen Anspruch auf das Vermögen des neuen Ehepartners. Sie haben jedoch einen Pflichtteilsanspruch, wenn ihr leiblicher Elternteil stirbt. Dies bedeutet, dass der Nachlass zwischen den Kindern aus erster Ehe, der zweiten Ehefrau sowie etwaigen Kindern aus der zweiten Ehe aufgeteilt wird. Die zweite Ehe schließt die Erbrechte der Kinder aus erster Ehe also nicht aus.
Immobilienbesitz
Kauft die zweite Ehefrau ein Haus und trägt es auf ihren Namen ein, haben die Kinder aus erster Ehe grundsätzlich keinen Anspruch darauf. Ist das Haus jedoch (auch) auf den Namen des wiederverheirateten Elternteils eingetragen, könnten Pflichtteilsansprüche entstehen. Der Ehepartner kann jedoch nachweisen, dass das Haus mit eigenem Geld gekauft wurde, um die Kinder vom Erbe auszuschließen.
Fazit
Eine sorgfältige Planung und rechtliche Beratung sind wichtig, um Konflikte zu vermeiden und das eigene Vermögen zu schützen.
RA. Avv. Dr. Ruth Niederkofler