Oft stehen Paare, die sich trennen, vor der Herausforderung, gemeinsame Vermögenswerte gerecht aufzuteilen. Insbesondere die gemeinsam erworbene Familienwohnung spielt dabei eine zentrale Rolle. Grundsätzlich bleiben die zum Zeitpunkt der Trennung bestehenden Eigentumsverhältnisse auch nach der Trennung bestehen. Dies kann jedoch auch Jahre nach einer Trennung immer wieder zu Konflikten zwischen den ehemaligen Partnern führen.
Um dem entgegenzuwirken, besteht in Italien die Möglichkeit, bereits im Rahmen des Ehetrennungs- oder Scheidungsverfahrens Immobilien an einen der beiden Ehegatten zu übertragen. Dies erscheint zumeist sinnvoll, da damit klare Verhältnisse zwischen den Ehepartnern geschaffen und beiden Parteien ein Neubeginn erleichtert werden kann.
Ein zusätzlicher Gang zum Notar wird dadurch hinfällig, weil die Übertragung direkt im Rahmen des Trennungs- oder Scheidungsverfahrens erfolgt. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten.
Ist das auch bei Immobilien mit Wohnbauförderungen möglich?
Ja, sogar in solchen Fällen ist eine Übertragung an einen der Ehepartner zulässig und möglich. Es ist allerdings notwendig, an das zuständige Amt einen entsprechenden Antrag zu stellen. Nach Prüfung des Trennungs-/Scheidungsurteils wird eine Ermächtigung zur Übertragung ausgestellt. Dadurch können die notwendigen Eintragungen der geänderten Eigentumsverhältnisse im Grundbuch durchgeführt werden.