Außereheliche Beziehung

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Außereheliche Beziehung

Eine außereheliche Beziehung stellt eine Verletzung der Pflicht zur gegenseitigen Treue der Ehegatten dar und berechtigt den betrogenen Ehegatten zur Beantragung der sogenannten Anlastung der Schuld im Rahmen der gerichtlichen Ehetrennung.

Konsequenzen hat die gerichtliche Feststellung der Untreue:
Verurteilung zur Bezahlung
der Verfahrensspesen;
Verlust des Anrechtes auf
Bezug eines Ehegattenunterhaltes;
Verlust der Erbrechte im Falle des Ablebens des betrogenen Ehegattens;

Ist eine außereheliche Beziehung immer ein Grund zur Anlastung der Ehetrennung?
Während der betrogene Ehegatte beweisen muss, dass die außereheliche Beziehung zum Scheitern der Ehe führte, kann der andere Ehegatte den Beweis erbringen, dass die Ehe bereits vor der Beziehung zerrüttet war, sodass die Affaire lediglich Ausdruck der Ehekrise und nicht deren Ursache war.

Grundsätzlich sind beide Ehegatten in solch emotionalen Situationen gut beraten, an einer einvernehmlichen Lösung zu arbeiten, da die Beweisführung vor Gericht im Falle außerehelicher Beziehungen nicht nur langwierig und kostspielig, sondern auch höchst unangenehm sein kann.