Die Landesregierung hat die Skiverbindung Sexten-Sillian im Hochpustertal mit Auflagen gutgeheißen. Zuvor muss die Genehmigung auf österreichischer Seite erfolgen.
Die Landesregierung hat heute unter einer Reihe von Bedingungen der grenzüberschreitenden Skiverbindung im Drei-Zinnen-Gebiet zugestimmt. (Foto: Unsplash). Das Skigebiet „Drei Zinnen Dolomites“ in der Gemeinde Sexten und das Skizentrum „Sillian Hochpustertal“ in Osttirol können miteinander verbunden werden. Um die Verbindung zu realisieren, sollen auf Südtiroler Seite eine neue Aufstiegsanlage und Skipiste „Drei Zinnen II“ errichtet werden. Diese sind allerdings nicht als autonome Anlagen sondern ausschließlich als Verbindungsanlagen zu konzipieren, was einen Anschluss auf Osttiroler Seite voraussetzt. Dieser muss in Planung sein. Die Südtiroler Landesregierung hat dem Projekt heute (22. September) im Sinne der Bewertungen und mit den Auflagen des Umweltbeirats zugestimmt. Zusätzlich zur Einschränkung auf eine Verbindungsanlage ist eine Kaution von 200.000 Euro als Garantie für die Einhaltung der Auflagen vorgesehen.
Drei Zinnen II: Zehner-Kabinen-Bahn und 2,1 Kilometer lange Piste
Die Machbarkeitsstudie für die Verbindung der beiden Skigebiete – eingereicht von der Betreibergesellschaft Drei Zinnen AG – war bereits 2018 vom Umweltbeirat positiv bewertet und in der Folge von der Landesregierung genehmigt worden. Die neue Aufstiegsanlage „Drei Zinnen II“ ist eine Zehner-Kabinen-Bahn mit einer Förderkapazität von 2400 Personen pro Stunde. Sie fungiert als Zubringer zur neuen Piste „Drei Zinnen II“, die 2,1 Kilometer lang ist und eine Fläche von 8,7 Hektar umfasst. Die Talstation der neuen Bahn soll in unmittelbarer Nähe der bestehenden Aufstiegsanlage „Drei Zinnen I“ entstehen. Die gesamte Investition beläuft sich auf 10,85 Millionen Euro.
Genehmigung mit zahlreichen Auflagen
Die neue Aufstiegsanlage und die neue Skipiste „Drei Zinnen II“ können nur unter der Voraussetzung errichtet werden, dass die skitechnische Anbindung auf österreichischer Seite garantiert ist. Vor Ausstellung der einheitlichen Landesgenehmigung wiederum muss dem Umweltbeirat ein überarbeiteter Vorschlag für die Umweltausgleichsmaßnahmen vorgelegt werden. Die dafür vorgesehene Summe ist auf 200.000 Euro zu erhöhen. Unter die Auflagen fallen unter anderem Wiederaufforstungsmaßnahmen. Vorgeschrieben ist auch die Aufwertung des Lebensraums des Auerhahns und die genaue Beobachtung der hydrogeologischen Lage. Das „Projekt Grenzgang“ hält der Umweltbeirat hingegen nicht für eine geeignete Maßnahme, um die negativen Umweltauswirkungen des Projektes auszugleichen.
Wasserableitung für Beschneiung geregelt
Die Beschneiungsanlage für die neue Piste wird an das bestehende Beschneiungssystem angeschlossen, das vom Stausee Sexten gespeist wird. Die maximale Ableitungsmenge aus dem Stausee darf für die Vorbereitung der Wintersaison von 210 auf 305 Liter pro Sekunde erhöht werden und 244.684 Kubikmeter nicht überschreiten. Die durchschnittliche Wasserentnahme aus dem Stausee Sexten wird von 16,3 Liter pro Sekunde auf 23,6 Liter pro Sekunde erhöht. An der Außenwand der Pumpstation beim Stausee muss eine Anzeige angebracht werden, die die aktuelle Fördermenge anzeigt. Die Nutzung der abgeleiteten Wassermengen darf nur innerhalb des Staatsgebietes erfolgen.
Wiederherstellung der betroffenen Baustellenflächen
Für die Wiederherstellung der von Erdbewegungen betroffenen Flächen schreibt der Umweltbeirat die Auftragung der abgetragenen Rasenziegel und des anfallenden Humus vor. Die Begrünung der bearbeiteten Flächen darf nur mit autoktonen Hochlagenmischungen erfolgen. Die Erdbewegungen sind auf Flächen zu beschränken, die vor Arbeitsbeginn in Einvernehmen mit der Forstbehörde deutlich abgegrenzt wurden. Die Hangverbauungen an Skipiste und Erschließungsstraßen müssen mit grobem Material vor Ort errichtet werden, das geschichtet und mit Feinmaterial überschüttet wird. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens und vor Inbetriebnahme der neuen Aufstiegsanlage muss der Projektträger Drei Zinnen AG bei der Landesumweltagentur das Ansuchen um Bauabnahme einreichen. Zum Bauvorhaben der grenzübergreifenden Skiverbindung sind sechs schriftliche Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit eingereicht worden: Sie beziehen sich auf die verschiedenen Eingriffe des Projekts in einen bisher skitechnisch unerschlossenen Raum in einer Höhenlage oberhalb von 2000 Metern. (sa/mpi)
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