Wer eine Beziehung eingeht, tut dies (zumeist) in der Hoffnung, mit dem Partner seine Zukunft zu teilen. Im blinden Vertrauen auf den guten Willen des Partners werden oft wesentliche Investitionen getätigt. So wird etwas eine Wohnung auf den Namen nur eines Partners erworben, um höhere Landesbeiträge zu erhalten etc. Es muss aber nicht gleich eine Immobilie sein; vom Autokauf bis zur Einrichtung der Wohnung lassen sich -je nach Budget des Partners- zahllose Beispiele nennen.
Was passiert jedoch, wenn die Beziehung in die Brüche geht?
In diesem Fall ist jener Partner, dessen Geld investiert wurde, zumeist um Schadensbegrenzung bemüht. Sollte sich der „bereicherte“ Partner weigern, den Betrag zurückzuerstatten, bleibt nur der Gerichtsweg.
Wie entscheiden die Gerichte?
Jeder Fall anders, insbesondere die Beweislage. Zunächst muss die Investition nachgewiesen werden, also z.B. durch Überweisungsbelege, Zahlungen an Handwerker etc. Sobald der Nachweis erbracht ist, muss festgestellt werden, in welchem rechtlichen Rahmen die Zahlung anzusiedeln ist (Darlehen, Leihe etc.). Dazu werden auch die Vermögensverhältnisse der Parteien überprüft, also ob eine bestimmte Investition im Verhältnis zum Einkommen eines Ex-Partners unverhältnismäßig hoch war. Ferner muss man sich darauf einstellen, dass sich die andere Partei verteidigen und etwa behaupten wird, der andere Partner hätte etwa nichts für die Lebenshaltungskosten beigetragen usw. Die Liste dieser Ausflüchte ließe sich noch weiterführen. Fakt ist jedenfalls, dass die Rückerstattung derartiger Investitionen keineswegs einfach ist und man zahlreiche beweistechnische Hürden überwinden muss. Außerdem muss bedacht werden, dass Ansprüche nach einem längeren Zeitraum verjähren. Daher gibt es auch durchaus widersprüchliche Einschätzungen der Gerichte.
Wie kann man sich schützen?
In solchen Fällen ist es jedenfalls ratsam, sich VOR der Zahlung gemeinsam die Frage zu stellen, was passieren soll, wenn die Beziehung in die Brüche geht. Dazu gibt es verschiedenste Aspekte, die bei der Lösungsfindung bedacht werden sollten: Höhe der Rückerstattung, Zinsen, Aufwertung, Ratenzahlung, Übergabe einer Sache in natura etc… Sobald man dazu eine Einigung gefunden hat, sollte man diese in korrekter Form zu Papier bringen und in den Überweisungsbelegen auf die Vereinbarung Bezug nehmen.
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