Nachbarschaftsstreitigkeiten mit üblem Nachspiel

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Nachbarschaftsstreitigkeiten mit üblem Nachspiel

Von einer unbekannten aber sicherlich weisen Person stammt folgender Spruch: „Die wahre Kunst der Voraussicht liegt in der Wahl der Nachbarn, nicht der Häuser.“ Dies bewahrheitet sich leider allzu oft, sodass ein wesentlicher Anteil der Streitigkeiten vor Gericht auf nachbarschaftliche Konflikte zurückzuführen ist.

Worum geht es in solchen Verfahren?
Dem Ideenreichtum der Menschen ist (fast) keine Grenze gesetzt: Während es im städtischen Bereich meist um die Nutzung der gemeinschaftlichen Flächen im Kondominium geht, finden sich im ländlichen Raum Verfahren über Grenzfeststellungen, Ersitzungen, Errichtungen von Zäunen, Durchgangsrechte etc. vor.
Kann man hier eine bestimmte Regelmäßigkeit ableiten?
Je enger die Menschen beisammen leben, umso höher ist das Potential von Streitigkeiten.

Das sind zivilrechtliche Aspekte, kann es auch zu einem Strafverfahren kommen?
Wenn die Staatsanwaltschaft ins Spiel kommt, dann ist das ursprüngliche Problem meistens zur Nebensache geworden und die Emotionen haben überhandgenommen. Die Menschen sind recht erfinderisch, wenn es darum geht, dem Nachbarn „eins auszuwischen“: Von übler Nachrede, Körperverletzung und Nötigung, sogar „Stalking“ ist alles dabei. Der Kassationsgerichthof (Strafsektion) hat sich erst kürzlich mit einem besonders merkwürdigen Fall befasst, bei welchem ein Nachbar dem anderen regelmäßig die Wasserzufuhr unterbunden, diesen durch Lärm belästigt sowie sonst noch allerhand Ideen hatte, um seinem Nachbarn das Leben schwer zu machen.

Gibt es eine Faustregel, mit der sich Streit vermeiden lässt?
Dies hängt immer von den Parteien selbst ab. Prinzipiell ist immer anzuraten, das Gespräch zu suchen, da Zwistigkeiten oft aus mangendem Verständnis für den anderen resultieren. Sollte dies nicht zielführend sein, so ist für die meisten Materien vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens ohnehin ein verpflichtender Schlichtungsversuch vor einer Mediationsstelle vorgesehen. Unter der Leitung eines ausgebildeten Mediators sowie mit dem Beistand der jeweiligen Rechtsanwälte lassen sich oft die effektiven Interessen hinter den Vorhaltungen herausfinden und eine passende Lösung erarbeiten.