Die kurze technische Verlängerung war notwendig, um die Busdienste zu garantieren, so das Mobilitätsressort zum nicht rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Bozen. Eine Firma hatte rekurriert.
Das Bozner Verwaltungsgericht hatte die vom Land gemachte technische Verlängerung der bestehenden Konzessionen von SAD und LiBus vom Oktober 2020 wegen eines Formfehlers annulliert. Ein privates Unternehmen hatte gegen diese Verlängerung rekurriert.
„Die technische und zeitbeschränkte Verlängerung des Dienstes für SAD und LIBUS war notwendig, weil der essenzielle öffentliche Busdienst stets aufrecht bleiben muss“, ist der Direktor der Landesabteilung Mobilität Martin Vallazza überzeugt. Die Neuordnung und das Ausschreibungsverfahren sei sehr komplex, so dass es im Oktober 2020 nicht möglich war, diese Dienstleistung mit über 550 Bussen plus Ticketingsystem, Fahrer und Depots in kurzer Zeit an ein anderes Unternehmen zu übergeben.
„Wir nehmen dieses Urteil zur Kenntnis und werden nun den Weg der Neuorganisation der Busdienste und der Ausschreibung von mehreren Losen weiter beschleunigen, wie es auch das Verwaltungsgericht angemahnt hat. Unser Ziel ist es, die Busdienste zu verbessern und nicht Privatinteressen einiger weniger zu schützen“, erklärt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider.
Arbeiten an der Ausschreibung laufen – Gute Dienste für die Fahrgäste im Fokus
Alfreider unterstreicht: „Seit Monaten arbeiten wir intensiv an der neuen Ausschreibung der außerstädtischen Busdienste und alle Unternehmen, die entsprechende Voraussetzungen haben, können sich beteiligen“.
Es sei völlig absurd jetzt Streitigkeiten vom Zaun zu brechen, anstatt sich auf das zu konzentrieren, was für die Fahrgäste wichtig sei, meint der Landesrat. „Am wichtigsten für die Fahrgäste sind nämlich gute Dienste und dafür setzen wir uns mit der in-house-Vergabe kombiniert mit der neuen Ausschreibung ein, wobei alle rechtlichen Vorgaben auf nationaler und EU-Ebene eingehalten werden“, betont Alfreider. Ausdrücklich lädt der Landesrat alle Unternehmen ein, bei der neuen Ausschreibung mitzumachen, sofern sie über die Voraussetzungen verfügen. Wir arbeiten mit der staatlichen Regulierungsbehörde ART sowie der staatlichen Antikorruptionsbehörde ANAC, Mobilitätsexperten und allen Interessensvertretern zusammen, um einen korrekten Ablauf zu gewährleisten, so der Landesrat. (san)
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