Für den künftigen Schülertransportdienst wurde die Firma Tundo bei der Vergabe ausgeschlossen. Das Verwaltungsgericht Bozen hat mit Urteil vom 13. Juli den von Tundo eingebrachten Rekurs abgewiesen.
Die Landesverwaltung hatte im März bei der Ausschreibung für den künftigen Schülertransportdienst gemäß Vergabegesetz alle Anbieter rigoros überprüft. Aufgrund grober Mängel in der Ausführung, unter anderem auch der Behindertentransporte für die Bezirksgemeinschaften wurde das Unternehmen Tundo von der Abteilung Mobilität im März von der Ausschreibung des Landes zur Vergabe des Schülertransportes ausgeschlossen. Laut Vergabekodex (Art 80 Absatz 5) sollen die Vergabestellen nämlich Anbieter, die nicht vertrauenswürdig sind, von den Verfahren auszuschließen. Die entsprechende Maßnahme müssen sie ausreichend begründen.
Der Anbieter Tundo hat die Maßnahme der Landesverwaltung vor dem Verwaltungsgericht angefochten. Dabei wurde der Verwaltung eine mangelhafte Sachverhaltsermittlung und eine unvollständige und unlogische Begründung vorgeworfen.
Das Verwaltungsgericht Bozen teilte diese Auffassung nicht und hat den Rekurs mit Urteil vom 13. Juli 2021 abgewiesen und die Position des Landes bestätigt.
„Gerade bei den Schülerverkehrsdiensten brauchen wir Partner, die verlässlich und professionell arbeiten – schließlich geht es darum unsere Kinder und Jugendlichen sicher zur Schule und wieder nach Hause zu bringen“, unterstreicht Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider.
Wie gesetzlich vorgeschrieben, werden bei der Vergabe des Schülersondertransportes die Kontrollen des in der Rangordnung zweitplatzierten Teilnehmers vorgenommen, das ist bei vier Losen das Konsortium Südtiroler Mietwagenunternehmer KSM und bei einem Los das Unternehmen SAD. Derzeit laufen die Kontrollen für die Dienstleister der drei Lose, sodass die Dienste im Herbst pünktlich starten können, heißt es aus der Landesabteilung Mobilität. (san)
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