Rückblicke und Ausblicke prägten das heutige #halbzeit-Gespräch von LRin Kuenzer: „Denkmalpflege ist identitätsstiftend, Landschaft überlebenswichtig und Raumplanung unsere Nachhaltigkeitsstrategie.“
5031 Baudenkmäler stehen derzeit in Südtirol unter Schutz – davon 1539 Bauernhäuser. An einem davon, dem Johannserhof oberhalb von Klausen, dessen Geschichte bis ins 12. Jahrhundert zurückreicht, lud Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer heute (30. August) zum Mediengespräch zur #halbzeit der Legislaturperiode. „Ich habe mit großer Freude am Tun die Regierungsverantwortung für Raumordnung, Landschaftsschutz und Denkmalpflege übernommen. Dieser Auftrag ist für mich Verantwortung und Herausforderung“, unterstrich Landesrätin Hochgruber Kuenzer einleitend. „Nach den enormen Leistungen der Wirtschaft in den letzten Jahrzehnten hat die Corona-Pandemie für kurze Zeit diese Schnelligkeit eingebremst. Nun haben wir die Chance, das Potential des Langsameren als Lebensqualität zu nutzen.“ Die wichtigsten Herausforderungen ihres Amtsbereichs fasste die Landesrätin in drei Punkten zusammen: „Denkmalpflege ist identitätsstiftend, Landschaft ist überlebenswichtig und Raumplanung ist unsere Nachhaltigkeitsstrategie.“
Denkmalschutz stärken
Die Nähe von Raumordnung, Landschaftsschutz und Denkmalschutz erstmals in einem einzigen Ressort bringe zahlreiche Synergien, erklärte Hochgruber Kuenzer. Ein besonderes Anliegen ihrer Amtszeit sei die Stärkung des gesamten Bereichs des Kulturgüterschutzes als „Herzstück unserer Autonomie“. „Sichtbarer Ausdruck davon ist die Einführung des neu zusammengesetzten Denkmalbeirates 2020, die Umbenennung der Abteilung Denkmalpflege in Landesdenkmalamt sowie die Wiedereinführung der Bezeichnung Landeskonservatorin ebenso wie die Nachbesetzung der Direktion des Landesamtes für Bau- und Kunstdenkmäler“, berichtete Hochgruber Kuenzer.
Die besten Denkmalpflegerinnen und -pfleger seien die Eigentümerinnen und Eigentümer der über 5000 geschützten Bauwerke selbst – nämlich durch die Liebe zu ihrem Besitz, ist die Landesrätin überzeugt. „Denkmalschutz leistet durch Sanierung und Anpassung eines Gebäudes einen wesentlichen Beitrag zur Senkung von Emissionen und damit zum Klimaschutz„, erklärt die Landesrätin. „Wir arbeiten an einer verbesserten Förderstrategie für die Beiträge bei den Bau- und Kunstdenkmälern, um die vorhandenen Ressourcen bestmöglich einzusetzen.“ Mit dem Projekt Bauinventar Südtirol soll der historische Baubestand aller 116 Südtiroler Gemeinden in den nächsten Jahren umfassend erhoben werden. 2020 erfolgte der Start in der Pilotgemeinde Schluderns. Auch die vor kurzem eingesetzte Paritätische Arbeitsgruppe zu den kirchlichen Kulturgütern habe ihre Arbeit im Bereich Digitalisierung aufgenommen.
Als große künftige Herausforderung bezeichnete Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer heute das neue, einheitliche Denkmalschutzgesetz für Südtirol, das die bestehenden beiden Landesgesetze Nr. 26/1975 und Nr. 17/1985 zu einem einzigen Gesetz für alle Kulturgüterschutzbereiche zusammenfügen wird. Dazu soll es als gemeinsame Wissensbasis für die Eigentümer, Planende, Politik und Öffentlichkeit ein Handbuch Kulturgüterschutz in Südtirol geben. Aufgrund von Platzmangel in Frangart sei zudem ein neues Depot für die Funde des Landesamtes für Archäologie zu schaffen.
Verantwortung für Raumentwicklung übernehmen
Der Bereich Raumordnung steht ganz im Zeichen der Umsetzung des Landesgesetzes Raum und Landschaft (LG 9/2018). „Seit dem Inkrafttreten am 1. Juli 2020 sind 25 Durchführungsbestimmungen und vier Änderungen von Durchführungsbestimmungen erlassen worden. Vier Durchführungsverordnungen werden derzeit noch ausgearbeitet“, zog die Landesrätin Bilanz über die Anpassungen in diesem per se dynamischen Bereich. Mit der Genehmigung des Technischen Leitfadens für die Ausarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogramms durch die Landesregierung sei nun ein weiterer wichtiger Schritt gesetzt. „In Kürze wird die Konvention für die Finanzierung folgen: Erfolgt die Ausarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogramms in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden, wird das Land Südtirol die Gemeinden entsprechend finanziell unterstützen“, kündigte Hochgruber Kuenzer an. Bereits ein Drittel der 116 Südtiroler Gemeinden würden schon zusammenarbeiten.
„Das Gemeindeentwicklungsprogramm ist im Moment das konkreteste Nachhaltigkeitsprogramm im Land“, ist die Landesrätin überzeugt. In diesem Programm werden neben den Bauflächen die Freiräume für Bewegung, Begegnung und Beziehung festgelegt. Jede Gemeinde kann ihre Ressourcen transparent aufzeigen und definieren, wie sie in den nächsten Jahren damit umgehen wird. „Das schafft Klarheit und Sicherheit“, betont die Landesrätin, „und ermöglicht es allen 116 Gemeinden gemeinsam mit der Bevölkerung neue Wege zu gehen, Verantwortung für den eigenen Lebensraum zu übernehmen und gemeinsame Identitäten für unsere Dörfer und Städte zu finden.“ Das Ziehen der Siedlungsgrenze sei die Antwort auf die Begrenztheit unserer besiedelten Flächen und der notwendigen Infrastruktur. „Nur 3,7 Prozent der Fläche Südtirols sind noch nutzbar, während 1,8 Prozent bereits genutzt und 94,5 Prozent nicht nutzbar sind“, so Kuenzer. „Das zeigt, wie wichtig der sparsame Umgang mit dem Boden in unserem Land ist.“
Gesamte Landschaft aufwerten
Neu ausgerichtet wurde mit dem Landesgesetz Raum und Landschaft auch der Bereich Landschaftsschutz. „Während es in der Vergangenheit um das Unterschutzstellen von besonders schutzwürdiger Landschaft – wie Biotope, Trockenrasen, Naturparke – ging, ist nun die Landschaft im Sinne der Europäischen Landschaftskonvention als Ganzes zu betrachten“, hob Landesrätin Kuenzer hervor. Die Herausforderung sei nun, nach neuen Ausrichtungen zu suchen und ein Bewusstsein für die „ganze Landschaft“ zu schaffen.
Landschaft betrifft jeden und ist unsere Lebensgrundlage. Es gelte, diese Landschaft nachhaltig produktiv für die Lebensmittelproduktion, für Freizeit und Almwirtschaft zu gestalten. „Unsere Jugend wird andere Prioritäten setzen und Landschaft als Grundrecht einfordern. Dem wollen wir Rechnung tragen und heute die Spuren für morgen legen“, so die Landesrätin. „Das Landesgesetz Raum und Landschaft hat die rechtlichen Grundlagen geschaffen, nun liegt es an uns, Verantwortung für die Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für uns, unser Land und künftige Generationen zu übernehmen.“ (mpi/sa)
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