Das Leben geht teilweise seltsame Wege. Dies zeigt folgender Fall, der im letzten Jahr vom Kassationsgerichtshof behandelt wurde:
Ein Mann und eine Frau hatten eine kurze Affäre und gingen in der Folge getrennte Wege. Einige Zeit später erfuhr die Frau, dass die kurze Beziehung nicht ohne Folgen blieb: Ein Kind war unterwegs. Da die werdende Mutter keinen Wert darauf legte, weiteren Kontakt zum Kindsvater zu haben, entschied sie, den Vater nicht zu informieren und den Nachwuchs alleine großzuziehen. Der Vater erfuhr auch nicht zufällig von der Schwangerschaft, da der Kontakt zur ehemaligen Partnerin völlig abbrach und diese in eine andere Stadt zog. Erst Jahre später, als der mittlerweile volljährige Sohn sich auf eigene Faust auf die Suche nach dem Vater begibt, erfährt der Vater von der Existenz eines Sohnes. Ein DNA-Test gibt Aufschluss und bestätigt die Vaterschaft. Der Vater fühlt sich ungerecht behandelt und verklagt die Mutter auf Schadenersatz. In diesem Zusammenhang hat das Gericht einige Fragen beantwortet:
Ist die Mutter verpflichtet, den Vater über die Schwangerschaft oder die Geburt zu informieren?
Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, welche der Mutter eine Informationspflicht auferlegt. Allerdings hat das Kind ein verankertes Recht auf moralische und materielle Unterstützung beider Eltern. Das Gericht interpretiert dieses Recht dahingehend, dass es für die Mutter bedeutet, den Vater in Kenntnis zu setzen, damit dieser seine Rechte und Pflichten ausüben kann.
Besteht diese Mitteilungspflicht der Mutter auf jeden Fall?
Prinzipiell ja. Ausgenommen sind jene Fälle, in denen der Vater eine Gefahr für Mutter und/oder das Kind darstellen könnte (etwa ein Gewalttäter).
Mit welchen Konsequenzen muss die Mutter im Falle der Geheimhaltung rechnen?
Wenn man von Fällen absieht, in welchen die Mutter die genaue Identität des Vaters nicht kennt oder aber diesen nicht (mehr) ausfindig machen kann, so stellt eine Verheimlichung eine unerlaubte Handlung dar. Wenn der Vater also wissentlich um seine Rolle gegenüber dem Kind gebracht wurde, wurde dem Vater ein nicht unwesentlicher Schaden zugefügt. Der Vater kann die Mutter zwar nicht anzeigen, allerdings kann er den Ersatz des erlittenen Schadens verlangen. Die Höhe des Schadens wird vom Gericht fallweise zu bestimmen sein.
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