Die Landesregierung hat heute den Entwurf für das Abkommen zur Verteilung der wirtschaftlichen Garantien auf die an Olympia 2026 beteiligten Gebiete genehmigt.
Einen weiteren Schritt hin zur Abwicklung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in Mailand-Cortina hat die Landesregierung heute (25. Jänner) gesetzt, indem sie den Entwurf für das „Abkommen über die Verteilung der wirtschaftlichen Garantien“ (Broadcast Agreement) gutgeheißen hat. Geschlossen wird das Abkommen zwischen den Regionen Venetien und Lombardei, den Gemeinden Mailand und Cortina d´Ampezzo sowie der Provinz Trient und dem Land Südtirol. Als Teil des Organisationskomitees muss sich das Land auch an den Garantien beteiligen, wie im Vertrag (Host City Contract) zwischen den Gastgebieten und dem Internationalen Olympischen Komitee IOC vorgesehen sind. „Mit dem heute von der Landesregierung gutgeheißenen Abkommen werden die wirtschaftlichen Garantien sichergestellt, für den Fall, dass das IOC den erhaltenen Beitrag für die Fernsehrechte an die Sender zurückzahlen muss, beispielsweise wenn die Spiele abgesagt werden müssen“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Insgesamt belaufen sich die Zuschüsse für die Fernsehrechte an das Organisationskomitee vonseiten des IOC auf rund 397,887 Millionen Euro. Die wirtschaftlichen Belastungen werden im Verhältnis der Anzahl der auszutragenden Wettkämpfe auf die beteiligten Gebiete aufgeteilt. „Südtirol richtet einen Wettkampf aus. Unser Anteil beläuft sich auf 19,894 Millionen Euro“, erläutert Kompatscher.
Die entsprechenden Finanzmittel wurden bereits mit Landesgesetz Nr. 11/2019 vorgesehen. Die Landesregierung hat Landeshauptmann Kompatscher ermächtigt, das Abkommen zu unterzeichnen. (san)
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