Über den Aufbaufonds (PNRR) werden Projekte zu Schutz und Aufwertung von Architektur und Landschaft im ländlichen Raum gefördert. Der Aufruf des Landes folgt in Kürze, Einreichtermin ist der 20. Mai.
Wer Projekte zum „Schutz und zur Aufwertung der Architektur und der Landschaft im ländlichen Raum“ plant, kann in Kürze und bis spätestens 20. Mai um Fördermittel aus einer Investitionslinie des staatlichen Wiederaufbaufonds (PNRR) ansuchen. Darauf weist das Land Südtirol in dieser Vorankündigung hin.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Fristen für Ansuchen im Wiederaufbaufonds oft sehr kurz sind. So auch bei der Investitionslinie des Kulturministeriums, das mit dem Ministerialdekret Nr. 107 vom 18. März 2022 die Mittel dafür bereit gestellt hat. Um möglichst vielen Interessenten die Teilnahme zu ermöglichen, weist das Land Südtirol bereits jetzt darauf hin, dass es den entsprechenden Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen ehestmöglich erarbeiten und in Kürze veröffentlichen wird.
Der Aufruf zielt darauf ab, Projekte zur Restaurierung und Aufwertung des architektonischen Erbes und des ländlichen Raums zu unterstützen. Schon jetzt steht fest, dass sowohl private Rechtsträger als auch Einrichtungen des dritten Sektors ansuchen können. Voraussetzung ist, dass sie das unbewegliche Gut besitzen oder darüber verfügen können. Es kann ein Höchstbetrag von bis zu 150.000,00 Euro als Kofinanzierung zu einem Fördersatz von 80 Prozent gewährt werden. Der Prozentsatz erhöht sich auf 100 Prozent wenn das Gut von kulturellem Interesse ist, wobei auch dann der Höchstbetrag von 150.000,00 Euro nicht überschritten werden darf. (red/gst)
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