Um die Mängel im Verwaltungsverfahren für das Landeseinkaufszentrum zu beheben, kommt eine Ausschreibung. Dies hat die Landesregierung heute (18. Oktober) beschlossen.
Die Landesregierung hat heute (18. Oktober) die Landesabteilung für Natur, Landschaft und Raumentwicklung damit beauftragt, ein Ausschreibungsverfahren vorzubereiten. Es soll dazu dienen, die am besten geeignete Fläche für das einzige Einkaufszentrum von landesweiter Bedeutung ausfindig zu machen.
Für die Erarbeitung der Ausschreibung sollen die Mitglieder des Expertenrats herangezogen werden, die vom Land Südtirol und der Stadt Bozen ernannt wurden. Die Rechts- und Raumordnungsfachleute des Landes und der Gemeinde waren bereits vergangene Woche (12. Oktober) zusammengetreten, um über die weitere Vorgangsweise im Fall Twenty nach dem Urteil des Staatsrats vom 6. Oktober zu beraten.
„Die im Urteil des Staatsrats beanstandeten Verfahrensmängel sind unverzüglich zu beseitigen, wir werden einen formellen, offenen Wettbewerb ausschreiben“, unterstrich heute Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung. „Es gilt, die geforderten Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung zu gewährleisten.“ Die Auswahl der Fläche, auf der das einzige Einkaufszentrum von landesweiter Bedeutung errichtet werden soll, müsse laut Staatsratsurteil nach vorheriger Festlegung von Kriterien und Auswahlverfahren erfolgen.
Das Verfahren für die Suche nach der geeignetsten Fläche soll schnellstmöglich, aber innerhalb eines akzeptablen Zeitrahmens ab dem heutigen Landesregierungsbeschluss abgeschlossen sein.
Die Landesregierung hat heute auch bestätigt, dass die Nutzung des Einzelhandels bis zum Ausschreibungsverfahren aufrecht bleibt. Damit kann das Einkaufszentrum Twenty weiter geöffnet bleiben. Der Betreiber kann an dem neu auszuschreibenden Verfahren teilnehmen. (mpi)
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