Nur notwendige Abbaustandorte, mehr Sicherheit und Kontrolle, keine Spekulationen, Planungssicherheit für Unternehmen – darauf zielt der heute von der Landesregierung genehmigte Gesetzentwurf ab.
Südtirols Bauwirtschaft benötigt 1,5 Millionen Tonnen Sand und Schotter sowie 700.000 Tonnen Gesteinsmaterial im Jahr. Derzeit werden in Südtirol an 107 Standorten mineralische Rohstoffe abgebaut, mehr als die Hälfte davon sind Schottergruben, 45 Steinbrüche und sieben Torfstiche.
Der Abbau mineralischer Rohstoffe wird derzeit durch das Landesgesetz Nr. 7 „Bestimmungen über Steinbrüche, Gruben und Torfstiche“ aus dem Jahr 2003 geregelt. „Da die Bestimmungen dieses Landegesetzes nicht mehr aktuell sind, haben wir wie vereinbart eine neue zeitgemäße und mit den Interessensverbänden koordinierte Fassung der Bestimmungen über den Abbau mineralischer Rohstoffe ausgearbeitet“, betont Landesrat Philipp Achammer. Auf seinen Vorschlag hat die Landesregierung heute (14. März) den Gesetzesvorschlag „Bestimmungen über den Abbau mineralischer Rohstoffe“ genehmigt, der nun an den Landtag weitergeleitet wird. Dort wird sich zunächst der dritte Gesetzgebungsausschuss mit dem Gesetzentwurf befassen, bevor das Plenum darüber diskutiert.
Torfabbau: Vorgaben des Klimaplans berücksichtigt
Landesrat Achammer verweist darauf, dass auf der einen Seite Bedarf nach Rohstoffen bestehe und sich Unternehmen Planungssicherheit, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit in der Rohstoffnutzung wünschten, auf der anderen Seite eine große Achtsamkeit gegenüber der Umwelt und dem Schutz der natürlichen Ressourcen herrsche. „Mit dem Gesetzentwurf suchen wir den Interessensausgleich“, sagt der Landesrat. „Wir nehmen Rücksicht auf die Umwelt, indem wir beispielsweise die Vorgaben des Klimaplans bezüglich Torfabbau berücksichtigen. Für die Wirtschaft schaffen wir Klarheit durch einen schonenden und transparent geregelten Abbau mineralischer Rohstoffe.“
Nur notwendige Abbaustandorte
So soll es künftig weniger Abbaustandorte geben, der Zugang wird strenger geregelt, um nur mehr so viel wie nötig und so wenig wie möglich abzubauen. Die Abbaugenehmigung soll nur mehr erteilt werden, um nachgewiesenen Bedarf abzudecken. Spekulationen und Hortung von Gruben sollen in Zukunft vermieden werden. Ein Monitoringsystem für Steinbrüche und Gruben wird eingeführt und eine entsprechende Datenbank aufgebaut. Alle Vorgaben und Auflagen sowie die Einhaltung von Terminen im Hinblick auf Tätigkeitsbeginn und Fälligkeit sollen streng kontrolliert werden. Zudem soll die Durchführung der Umweltausgleichsmaßnahmen optimiert werden. (jw)
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