Welche unliebsamen Überraschungen gilt es beim Wohnungskauf zu vermeiden?
Vor dem Kauf ist der tadellose Zustand der Immobilie zu prüfen. Übersehene Mängel können sonst zu erheblichen Zusatzkosten für ungeplante Reparaturen führen. Damit kann auch eine zunächst wohl durchdachte Finanzierung aus dem Ruder geraten.
Worauf sollte man noch achten?
Bei Kondominien ist der materielle Hausteilungsplan genau zu überprüfen. Aus diesem geht hervor, welche Anteile gemeinschaftlich sind und welche einer Person alleine zustehen. Beispielsweise sollte man sicher gehen, dass die Parkplätze vor dem Haus auch tatsächlich gemeinschaftlich sind und nicht etwa einem anderen Wohnungseigentümer gehören, der das Parken untersagen kann.
Gibt es beim Kondominium spezielle Aspekte?
Beim Kauf einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus muss im Vorfeld abgeklärt werden, ob der Verkäufer Schulden bei der Hausverwaltung hat (z.B. für unbezahlte Betriebskosten). Dabei darf man sich nicht mit den Zusicherungen des Verkäufers begnügen, sondern muss immer eine schriftliche Bestätigung des Kondominiumverwalters anfordern. Der Käufer haftet gegenüber dem Kondominium auch für Verbindlichkeiten des Verkäufers für die Vergangenheit. Der Kondominiumverwalter sollte auch schriftlich bestätigen, ob außerordentliche Instandhaltungsarbeiten beschlossen wurden. Wenn gleich nach dem Kauf eine größere Reparatur ansteht, wird man auch dafür zur Kasse gebeten.
Gibt es einen abschließenden Tipp?
Vertrauen Sie auf keine bloßen Versprechungen des Verkäufers, sofern dazu keine stichhaltigen Unterlagen vorliegen. Auch wenn das Kaufobjekt noch so verlockend erscheint, lassen Sie sich nicht drängen und klären alle Aspekte vorher ab.
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