Ein Fall aus der Praxis
Eine ältere Dame wollte eine kleine Wohnung erwerben. Ein freundlicher Herr, der sich als Inhaber der Baufirma ausgab, zeigte ihr den Rohbau und die Pläne. Kurzerhand entschloss sich die Dame zum Kauf, unterzeichnete einen Kaufvorvertrag und überwies eine größere Summe als Anzahlung.
Dann jedoch der Schock
Plötzlich meldete sich ein Herr bei der Dame, der sich als wirklicher Inhaber der Baufirma auswies. Sie hatte den Kaufvorvertrag mit einem ehemaligen Mitarbeiter abgeschlossen, der dazu keine Befugnisse hatte.
Die Konsequenz
Die ältere Dame musste den vollen Kaufpreis an die Baufirma bezahlen. Somit verlor die Dame die Anzahlung und konnte diese auch nicht mehr vom falschen „Verkäufer“ zurückfordern, da sich dieser mittlerweile ins Ausland abgesetzt hatte.
Ein guter Rat
Überprüfen Sie nicht nur die Wohnung, sondern auch den Verkäufer auf Herz und Nieren.