Neues Unterhaltsprotokoll

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Neues Unterhaltsprotokoll

Es gibt nunmehr ein aktualisiertes Einvernehmensprotokoll im Bereich Familienrecht, welches das alte vom Jahr 2018 ersetzt.

Es handelt sich dabei um ein Protokoll, welches vom Landesgericht Bozen selbst sowie der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen und der Rechtsanwaltskammer Bozen sowie der Nationalen Beobachtungsstelle für Familienrecht Sektion Bozen gemeinsam ausgearbeitet wurde.

Dieses Protokoll hat das Ziel, Unstimmigkeiten zwischen den Eltern vorzubeugen, indem es klare Richtlinien für den Unterhalt von minderjährigen Kindern aufzeigt.
Darin wird genau erklärt, wie die Höhe des Unterhalts festgelegt wird und welche Dokumentation bei der Bewertung heranzuziehen ist (Steuererklärung sowie alle Einkommen, die nicht direkt aus der Steuererklärung hervorgehen, Vermögen usw.).

Auch über die Dauer des Unterhaltsbeitrages werden genaue Richtlinien festgelegt. Was passiert, wenn beispielsweise die Regelstudiendauer überschritten wird, usw.
Wesentlich ist auch die genaue Aufschlüsselung, welche Spesen dem ordentlichen und welche dem außerordentlichen Unterhalt zuzuordnen sind.

Eine Anpassung der Richtlinien war wichtig. Klare Vorgaben ermöglichen es erst, Streit zwischen den getrennten Paaren von vornherein zu vermeiden oder zumindest wesentlich zu verringern.