Wer Maßnahmen für nachhaltige Mobilität umsetzt, wird nun vom Land mit einem Beitrag unterstützt. Ansuchen kann man dafür bis 31. August.
Die Landesregierung hat am 11. Juli auf Antrag von Landesrat Florian Mussner die Richtlinien für die Vergabe von Beiträgen zur Förderung der nachhaltigen Mobilität genehmigt. „Die Beiträge an Private und öffentliche Betriebe sind Teil des umfangreichen Maßnahmenpakets #smartunterwegs, für dessen Umsetzung die Ressorts für Wirtschaft, Energie und Umwelt sowie Mobilität und Verkehrsnetz ihre Kräfte bündeln, immer mit dem Ziel, Südtirol zu einer Modellregion für nachhaltige alpine Mobilität zu entwickeln“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Gefördert werden nun Studien, Untersuchungen, Forschungen und Projekte, Veranstaltungen, Tagungen, Sensibilisierungskampagnen und Weiterbildungen ebenso wie kommunales, betriebliches, schulisches und touristisches Mobilitätsmanagement. Aber auch wenn Güter für Initiativen und Projekte zur Förderung der Alltagsmobilität mit dem Rad oder zu Fuß angekauft werden oder für das Schreiben und Veröffentlichen von Informationen zur nachhaltigen Mobilität von besonderer didaktischer oder sozialer Bedeutung kann man in den Genuss eines Beitrags bekommen. Bezuschusst wird außerdem die Entwicklung und Implementierung von spezifischer Software. „Um Mobilität nachhaltig zu gestalten, ist es wichtig, unnötigen Verkehr zu vermeiden etwa durch geeignete Raumplanung, Verkehr auf umweltfreundliche Mobilitätsmittel zu verlagern und den Verkehr, der nicht verlagert oder vermieden werden kann, zu verbessern, deshalb orientiert sich auch die Förderung an dieser dreistufigen Prioritätenskala“, erklärt Mobilitätslandesrat Florian Mussner.
Um die Förderung ansuchen können Private oder Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Zusammenschlüsse von Gemeinden, Bonifizierungskonsortien, Eigenverwaltungen der bürgerlichen Nutzungsrechte, öffentliche Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste, Verkehrsämter, Kurverwaltungen und die Tourismusvereine und -Verbände in Südtirol. Die Beitragsansuchen müssen in den kommenden Jahren jeweils innerhalb 31. März bzw. innerhalb 31. Juli telematisch und mit Stempelsteuer versehen abgegeben werden. Für 2017 ist der letzte Einreichtermin der 31. August beim Landesamt für Eisenbahnen und Flugverkehr mittels PEC-Mail: transport.trasporti@pec.prov.bz.it. Bewertet werden Bewertet werden die Anträge von einer eigenen Kommission mit Experten der Landesabteilung Mobilität und des Bereichs Green Mobility der House Gesellschaft Südtiroler Transportstrukturen AG (STA), und zwar mit einem Punktesystem.
Um einen Beitrag zu bekommen, braucht es mindestens 30 Punkte. Am meisten Punkte gibt es für Tätigkeiten die auf die Verkehrsvermeidung abzielen (maximal 60 Punkte), gefolgt von der Verkehrsverlagerung (maximal 50 Punkte) und der Verkehrsverbesserung (maximal 30 Punkte). Zusätzliche Punkte werden für den Innovationsgrad (maximal 10 Punkte), die territoriale Abdeckung und die Einbindung unterschiedlicher Subjekte (maximal 10 Punkte) sowie für Synergien und die Vereinbarkeit mit anderen Projekten (maximal 5 Punkte) und Maßnahmen zur Beseitigung architektonischer Hindernisse (maximal 5 Punkte) vergeben.
Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt von der Punktezahl ab. So gibt es für 70 bis 100 Punkte eine Förderung von 75 Prozent, für 60 bis 69 Punkte eine Förderung von 60 Prozent, für 50 bis 59 Punkte eine Förderung von 50 Prozent, für 40 bis 49 Punkte eine Förderung von 40 Prozent und für 30 bis 39 Punkte eine Förderung von 30 Prozent. Wer ansucht, muss außerdem eine Abrechnung, eine Aufstellung der bestrittenen Kosten, einen Bericht, eine Übersicht der Eigenmittel und eventuell einen Zeitplan für die Auszahlung abgeben. Für Güter, für die eine Förderung zugewiesen wurde, darf die Zweckbestimmung für drei Jahre nicht geändert werden. Außerdem dürfen sie in diesem Zeitraum nicht veräußert, vermietet oder verliehen werden.Mehr Informationen gibt es in Kürze auf der Webseite der Landesabteilung Mobilität. (SAN)
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