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Panoramastrasse Onach – Zwischenwasser

LORENZEN/ONACH – Nach zwei Prozessen führte nun das Urteil des obersten Kassationsgerichtshofs in Rom, welches Ende August bekannt gegeben wurde, in dritter Instanz zur Streitbeilegung zwischen der Gemeinde St. Lorenzen und dem Grundeigentümer eines Teilstückes der Verbindungsstraße von Onach nach Zwischenwasser.

 

Stein des Anstoßes ist ein etwa 600 Meter langes Straßenstück in der Fraktion Onach. Grundbesitzer ist Bruno Wieser vom Flatscherhof: „Als man die neue Straße ins Gadertal bauen wollte, trat man von Land und Gemeinde mit der Bitte an mich heran, meinen Grund zur Verfügung zu stellen. Die zwei Zufahrten, einmal jene bis zu meinem Hof und einmal jene von Zwischenwasser herauf zum Groneshof, wollte man verbinden, um eine Straße zu haben, welche für die Bauzeit der Talstraße als Umleitung ins Gadertal dienen sollte. Das Land wollte dafür dieses Verbindungsstück, welches bis dahin noch nicht mal ein Feldweg war, zur Straße ausbauen. Ich ging damals auf das Angebot ein unter der Bedingung, dass diese Straße nur während der Arbeiten an der Gadertaler Straße als Durchzugsstraße benutzt werden darf. Das wurde mir schriftlich zugesichert. Jetzt müssen wir seit Jahren um unser Recht kämpfen!“

ZEITWEILIGE BESETZUNG
Rechtsanwalt Arthur Frei, der die Klägergemeinschaft Bruno Wieser und weitere drei Nachbarn im Rechtsstreit gegen die Gemeinde St. Lorenzen vertrat, expliziert: „Das ganze Verfahren war eine schriftlich vereinbarte, zeitweilige Besetzung für den Zeitraum der Arbeiten der Talstraße ins Gadertal mit einem ganz klaren Zeitrahmen von sieben Jahren: 2001 bis 2008. Nach dieser Zeit hätte man die Verbindungsstraße wieder abbauen können, was nicht gemacht wurde. Die Gemeinde hatte ihrerseits ein Interesse, die Straße öffentlich befahrbar zu machen und wollte sich das gerichtlich erkämpfen. Nun haben wir nach den beiden Prozessen 2011/12 und 2014/15 auch vom Kassationsgerichtshof in Rom Recht bekommen: Das ist Privatgrund und die Gemeinde hat keinerlei Rechte!“
Bürgermeister Martin Ausserdorfer nennt die Gründe, warum er den als Gemeindeverwaltung geerbten Rechtsstreit weitergeführt hat: „Die Praxis hat gezeigt, dass es sinnvoll ist, die mit öffentlichen Geldern gebaute Straße nicht wieder zurückzubauen, sondern diese offen zu lassen, besonders weil die Groneshöfe, die wohl auf Enneberger Gemeindegebiet liegen, aber historisch zu Onach gehören, endlich auch eine Straßenanbindung nach St. Lorenzen hatten. Den Prozess gegen Bruno Wieser haben wir nur angestrebt, weil es ein Schreiben vom Februar 2010 gibt, in dem Wieser der Gemeinde den Grundabtritt anbietet und dieses Angebot im Mai 2010 wieder zurückgezogen hat. Seitdem ist die Straße auch im landschaftlichen Wegenetz eingetragen. Das vom Staatsrat getroffene Urteil werden wir aber respektieren. Kein weiterer Rechtsstreit, sondern auf dem Verhandlungsweg möchten wir eine Einigung erzielen. Entsprechende Einladungen dazu sind bereits an Bruno Wieser und an seinen Rechtsanwalt geschickt worden.“

MIT DER GEDULD AM ENDE
„Das Land wollte die Straße schon lange wieder zuschütten, aber die Gemeinde spielt uns übelst mit. Ein Streit folgt dem anderen“, so Wieser, dessen Geduld am Ende ist, „es ist unser Grund und unser Recht hier keine Durchfahrtsstraße zu haben. Auch keinen Radweg! Der Staatsrat gibt uns Recht. Jetzt muss endlich Frieden sein!“ (SP)

Der Flatscherhof in Onach.