Die Gesetze zur Umweltprüfung und zur Änderung des Haushaltsvoranschlags 2017 werden morgen (17. Oktober) im Amtsblatt veröffentlicht.
Als Landesgesetz Nr. 16 werden die Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2017, 2018 und 2019 nach Genehmigung durch den Landtag und die Ausfertigung durch den Landeshauptmann morgen, Dienstag, 17. Oktober, im Amtsblatt der Region Nr. 42 veröffentlicht. Die Haushaltsänderungen werden am Tag nach Veröffentlichung, also am 18. Oktober, rechtswirksam.
Auch die neuen Bestimmungen zur Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte werden als Landesgesetz vom 13. Oktober 2017, Nr. 17, im morgigen Amtsblatt zu finden sein. Das neue Landesumweltprüfungsgesetz tritt 15 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. (jw)
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