Rund 630 Bergbauernhöfe im Trentino werden nun höhere Zuwendungen aus den Beiträgen des NISF erhalten; in Südtirol ist diese Maßnahme bereits in Kraft.
633 Bergbauernhöfe im Trentino werden nun höhere Zuwendungen aus den Beiträgen des Nationalen Institutes für Sozialfürsorge NISF-INPS erhalten. Dies ist auf eine Bestimmung zurückzuführen, die Regionalrätin Violetta Plotegher eingebracht hat; dieser Bestimmung innerhalb des Regionalen Stabilitätsgesetzes hat der Regionalrat in seiner letzten Sitzung zugestimmt.
Artikel 15 des Regionalgesetzes Nr. 7/1992 sieht vor, dass den Bauern, Halb- und Teilpächtern, die bei der entsprechenden Verwaltung der Beiträge und der Vorsorgeleistungen eingetragen und in Betrieben tätig sind, die sich in einer besonders ungünstigen Lage befinden, ein Beitrag von 50 Prozent des an das Nationale Institut für Sozialfürsorge NISF eingezahlten Beitrages zusteht. Für jene landwirtschaftlichen Betriebe in Südtirol, die mehr als 75 Erschwernispunkte aufweisen, ist dieser Prozentsatz bereits im vergangenen Jahr auf bis zu 70 Prozent angestiegen. Die neue Bestimmung gilt nun auch für die 633 Bauernhöfe im Trentino, die auf über 900 Metern Meereshöhe angesiedelt sind. (mac)
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