Wie die Fahrpläne für Linienverkehrsdienste erstellt werden, hat die Landesregierung festgelegt. Vorschläge der Bürger können nun besser berücksichtigt werden.
Am zweiten Dezembersonntag treten jedes Jahr europaweit die neuen Bahnfahrpläne in Kraft. Dieser Termin ist auch der Stichtag, um die Bahn- und Busfahrpläne in Südtirol zu aktualisieren. Die Erstellung der Fahrpläne ist ein komplexes Verfahren, da viele Bedürfnisse überprüft und diverse Abstimmungen mit den Antragstellern, Gemeinden und Betreibern notwendig sind.
Nachfrage entsprechen
Für die Erstellung der Fahrpläne für die Linienverkehrsdienste des Landes und der Gemeinden hat die Landesregierung gestern (30. Jänner) ein Verfahren mit fixen Zeiten festgeschrieben. „Mit dem neuen Verfahren werden nun die Abläufe und Zeiten, innerhalb wann die Bürger, Gemeinden, Schulen und Organisationen ihre Vorschläge vorbringen, formell festgeschrieben, damit alle Bedürfnisse fristgerecht überprüft und abgestimmt werden können mit dem Ziel, der Nachfrage besser gerecht werden“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Zwar sind die Fahrpläne im öffentlichen Nahverkehr in den letzten Jahren weitgehend konsolidiert worden, Feinabstimmungen für Abfahrtszeiten oder Anschlüsse und ähnliche Anpassungen wären jedoch möglich, so der Landeshauptmann. Ausgearbeitet wird der Fahrplan jedes Jahr entsprechend der Zielvorgaben, die im Landesmobilitätsplan festgeschrieben sind.
Fahrplanvorschlag
Innerhalb März jeden Jahres erstellt das Landesamt für Personenverkehr zusammen mit den Betreibern der Verkehrsdienste und unter Berücksichtigung der in den vorhergehenden Monaten erfolgten Rückmeldungen von Gemeinden, Schulen, Tourismusvereinen, Verbraucherverbänden, Fahrgästen und anderen Interessierten einen Fahrplanvorschlag für das folgende Fahrplanjahr. Anfang April jeden Jahres werden die Vorschläge der einzelnen Fahrplantafeln für 30 Tage auf der Webseite der Landesabteilung Mobilität veröffentlicht, wobei das Datum über die Landespresseagentur bekannt gegeben wird.
„Während dieser Zeit können sowohl öffentliche als auch private Organisationen, aber auch die Bürger selbst beim Amt für Personenverkehr Rückmeldungen zum Fahrplanvorschlag, via E-Mail, mit der Post oder persönlich einbringen“, erläutert Günther Burger, Direktor der Landesabteilung Mobilität. Innerhalb Mai jeden Jahres werden die Rückmeldungen zum Fahrplanvorschlag dann bewertet und falls möglich im Jahresfahrplan berücksichtigt.
Ab Oktober steht der Plan
Das Amt für Personenverkehr erstellt dann innerhalb September eines jeden Jahres in Zusammenarbeit mit den Betreibern der Verkehrsdienste den definitiven Jahresfahrplan. Dieser wird dann auf der Webseite der Landesabteilung Mobilität veröffentlicht. „Änderungen im Laufe des Jahres sind auch möglich, sofern dies notwendig erscheint. Sie können nach Überprüfung durch das Landesamt für Personenverkehr und nach Anhörung des jeweiligen Betreibers genehmigt werden“, erklärt Burger.
(SAN)
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