BRUNECK – Die Stadtgärtnerei bemüht sich, um einen möglichst gesunden Baumbestand auf dem Gemeindegebiet auch wegen des Sicherheitsrisikos. Morsche und kranke Bäume sind eine Gefahrenquelle und müssen gefällt werden, wie das kürzlich bei Bäumen in St. Georgen und Außerragen geschehen ist.
„In St. Georgen waren es vier Bäume, drei Fichten und eine Lärche, auf einem Grundstück im Gemeindeeigentum, die zu einer Gefahr werden konnten. Darauf aufmerksam gemacht hat uns der Besitzer des angrenzenden Grundstücks, da sich die Bäume mittlerweile über sein Wohnhaus und seinen Stall darüber neigten. Bei starkem Wind waren Schäden durch herabfallende Äste nicht mehr ausgeschlossen“, weiß Klaus Engl, Koordinator der Brunecker Stadtgärtnerei. Nach einem persönlichen Augenschein und dem von Engl erteilten Gutachten sei von der Stadtverwaltung der Bescheid zum Fällen der Bäume gekommen. „Für die Aktion musste einen Vormittag lang die ganze Straße gesperrt werden. Um nicht noch Schäden beim Fällen zu verursachen, konnten wir nur etappenweise vorgehen“, informiert Engl.
BAUMSCHÄDEN
„Wenn der Standort passt, dann wächst jeder Baum von Natur aus gerade. Schief wachsen die Bäume durch Einfluss von Wind. Möglich ist auch, dass der Gipfel abbricht und der Baum treibt an einer anderen Stelle aus, die dann den Schiefwuchs verursacht. Ein schiefer Baum kann immer eine Gefahrenquelle darstellen. Dies gilt auch für Bäume, die krank und morsch sind. Weshalb wir unsere Bäume regelmäßig auf Totholz und Faulstellen kontrollieren sowie Pflegeschnitte durchführen“, erzählt Engl, der sich auch noch an einen Fall in der Brunecker Michael-Pacher-Straße erinnert, als Anrainer sich gegen das Fällen der in der Straße vorhandenen Kastanienbäume aussprachen. „Die Bäume wiesen bereits große Faulstellen und Löcher in den Stämmen auf. Die Bäume stellten eine Gefahr dar, das war augenscheinlich. Dann ist auch tatsächlich ein sehr großer Ast bei einem Sturm in der Nacht abgebrochen. Gott sei Dank ist niemand zu Schaden gekommen, aber nach diesem Vorfall war das Fällen der kranken Bäume kein Problem mehr. Abbrechende Äste können schließlich nicht nur Sachschäden verursachen, sondern auch Menschen gefährlich werden.“ Bei Schäden durch gemeindeeigne Bäume, die durch Faul- oder Totholz verursacht würden, müsse die Gemeinde haften. Die Entwurzelung eines gesunden Baumes dagegen sei nicht vorhersehbar, und falle somit unter höhere Gewalt.
AUSSERRAGEN
Zwei Bäume, eine Schwarzpappel und eine Ulme, in Außerragen seien ebenso gefällt worden, so Engl: „In diesem Fall waren die Stämme der beiden Bäume durchgefault. Eine Folge von falschen Schnittmaßnahmen aus viel früheren Jahren. Man sollte nie zu große Äste entfernen. Besser ist es mit dem Zurückschneiden zu beginnen, wenn die Bäume noch jünger sind. Die abgeschnittenen Äste sollten nie mehr als zehn Zentimeter Durchmesser aufweisen. Sind die Schnittflächen größer, schafft es der Baum nicht mehr zuzuwachsen und fault in den Stamm hinein.“ (SP)
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