Der Regionalrat hat den Gesetzentwurf zum Schutz und zur Förderung der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheit genehmigt.
Die zimbrische, fersentalerische und ladinische Sprachminderheit in der Region Trentino-Südtirol werden künftig erstmals auf der Grundlage eines Regionalgesetzes geschützt und gefördert. Der Regionalrat hat heute (26. Mai) den von der Regionalregierung auf Vorschlag des Assessors Giuseppe Detomas vorgelegten Gesetzentwurf Nr. 107 mit 37 Stimmen bei 13 Enthaltungen genehmigt.
Als für Minderheiten zuständiges Regionalregierungsmitglied spricht Detomas von einem „Meilenstein“. Zum ersten Mal sei das Thema Minderheitenschutz strukturiert und einheitlich bearbeitet worden, wobei den internationalen Ordnungen und Vorgaben ebenso Rechnung getragen wurde, wie dem Gruber-Degasperi-Abkommen. Unter der Leitung der Minderheitenschutz-Fachleute der Eurac unter der Federführung von Alexandra Tomaselli und unter Mitarbeit von Jens Woelk und Günther Rautz sei es gelungen, ein Gesetz zu erarbeiten, das über die Zuweisung von Förderungen hinaus „einen gemeinsamen Rahmen für den Minderheitenschutz schafft und dabei beiden Ländern gerecht wird“.
Mit dem neuen Gesetz werde den Sprachminderheiten mehr Sichtbarkeit verleihen, betonte Detomas nach der Genehmigung durch den Regionalrat. Das Gesetz verändere nicht die Förderziele und die vorgesehenen Mittel, sehe aber eine Ausgabenplanung und eine Überprüfung der Wirksamkeit vor, so Detomas. Durch die Anerkennung der „Lia di Comuns Ladins“ sei zudem die ladinische Vertretung gestärkt worden.
Das neue Regionalgesetz sieht auch die Ernennung eines Fachbeirates vor, der die Förderanträge prüft, deren Gesetzmäßigkeit und Qualität bewertet und Doppelgleisigkeiten entgegenwirkt. (LPA)
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