Ziel der Maßnahme ist es, suchtgefährdete Menschen und Menschen in Krisensituationen vor Spielsucht zu schützen.
Im Umkreis von 300 Metern rund um Schulen oder Jugendzentren ist es nicht erlaubt, einen Spieleautomaten aufzustellen, heute (29. Mai) hat die Landesregierung explizit weitere Orte angeführt, die unter diesen besonderen Schutz fallen: die Sozial- und Gesundheitssprengel, die Sitze der Bezirksgemeinschaften, die Dienste für Abhängigkeitserkrankungen, die psychologischen Dienste, die Zentren für psychische Gesundheit und die Psychiatrien und den pneumologischen Dienst des Sanitätsbetriebes: Auch sie sind als sogenannte „sensible Orte“ eingestuft. Dasselbe gilt für Familien- und Schuldnerberatungsstellen sowie für die unmittelbare Nähe von Sozialgenossenschaften, in denen Menschen mit psychischen Störungsbildern und/oder Abhängigkeitspathologien aufgenommen werden. Ebenso betroffen sind die Einrichtungen, in denen Obdachlose betreut werden und jene privaten Dienste, in denen Personen mit psychischen Störungsbildern oder mit Abhängigkeitserkrankungen behandelt werden – dazu gehört zum Beispiel die Präventionsstelle Exit der Vereinigung La Strada-Der Weg oder das Ambulatorium der Vereinigung „HANDS“. Auch im Umkreis dieser Einrichtungen darf es in Zukunft keine Spieleautomaten mehr geben.
„Neben Jugendlichen müssen wir auch suchtgefährdete Menschen und Menschen in Krisensituationen besonders stark schützen“, erklärt Soziallandesrätin Martha Stocker, „mit dieser Bestimmung versuchen wir, auch all jene zu schützen, die – und sei es nur aufgrund eines vorübergehenden seelischen Tiefs – in die Abwärtsspirale geraten könnten, die die Spielsucht ohne Zweifel mit sich bringt.“
Im vergangenen Jahr flossen aus dem Glücksspiel 10,5 Milliarden Euro in die Staatskassen, mehr als die Hälfte davon, nämlich 5,8 Milliarden Euro, stammte aus dem Geschäft mit Spielautomaten und elektronischen Glücksspielen. Parallel dazu stieg die Spielsucht weiter an. Auch in Südtirol. Im vergangenen Sommer hatte sich die Staat-Regionen-Konferenz in Rom auf Stockers Vorschlag hin darauf geeinigt, dass die Regionen und autonomen Provinzen das Glücksspiel ihrerseits strenger beschränken können als in der staatlichen Regelung vorgesehen. (ep)
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