Vererben, aber richtig. Eine kurze Anleitung.

NATUR-KOSMETIK
11. Juni 2018
Stephanie Laner aus Olang.
11. Juni 2018
Alle anzeigen

Vererben, aber richtig. Eine kurze Anleitung.

Die meisten von uns stehen früher oder später vor der Entscheidung über den eigenen Nachlass. Dabei spielen die verschiedensten Faktoren eine Rolle. Auch wenn die Beweggründe für den Inhalt eines Testaments so unterschiedlich sind, wie die Menschen selbst, muss jeder Erblasser jedoch einige wesentliche Punkte beachten, damit sein letzter Wille auch in seinem Sinne umgesetzt werden kann:

– Die gängigste Form ist das handschriftliche Testament. Dieses ist vollständig vom Erblasser von Hand zu schreiben (nicht zu vergessen Datum und Unterschrift), während beispielsweise ein computergeschriebener Text ungültig ist. Der Inhalt des Testamentes sollte möglichst einfach sein. So kommen keine Zweifel am effektiven Willen der Erblassers auf.
– Grundsätzlich kann der Erblasser frei über sein Vermögen verfügen. Zur Absicherung der Kinder, des Ehegatten und in einigen Fällen der Eltern, haben diese jedoch einen gesetzlichen Anspruch auf einen bestimmten Anteil am Vermögen des Erblassers (Pflichtteil). Dieser Anspruch kann auch im Fall eines anderslautenden Testaments gerichtlich mit einer Kürzungsklage durchgesetzt werden.

– Schenkungen stellen im Grunde eine vorgezogene Erbschaft dar und müssen daher rein rechnerisch beim Schreiben des Testaments berücksichtigt werden, um Verletzungen der Pflichtteile zu vermeiden. Hat beispielsweise ein Kind bereits zu Lebzeiten eine größere Schenkung (z.B. Wohnung, Geld) erhalten, so sollte diese im Testament zu Gunsten der anderen Pflichtteilsberechtigten ausgeglichen werden. Ansonsten kann der übergangene Pflichtteilsberechtigte (z.B. die anderen Kinder) eine Kürzungsklage einreichen.
Grundsätzlich empfiehlt sich vor Erstellung des Testaments eine Überprüfung des Grundbuchsstandes. Damit der eigene Wille auch konkret durchgeführt werden kann, muss man wissen, ob beispielsweise das eigene Haus materiell geteilt ist oder ob der Garten grundbücherlich zum Haus gehört usw. Oft sind formelle Ungereimtheiten die Ursache für spätere Streitigkeiten.
Die wichtigste Regel ist jedoch, überlegt zu handeln und sich vorab umfassend zu informieren, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.