Von Augenring-Sperlingspapageien bis Zebrafinken: Für die Haltung oder Vermarktung gewisser exotischer Vogelarten braucht es keine Bewilligung.
In dieser Woche hat die Landesregierung auf Vorschlag des zuständigen Landesrates Arnold Schuler eine Liste mit den Namen von 59 exotischen Vögeln genehmigt, die „allgemein verbreitet und in Gefangenschaft leicht zu vermehren sind“ und für die keine Bewilligung erforderlich ist. Es sind dieselben Vogelarten, die auch in einem Dekret des Umweltministeriums vom 5. Februar 2014 als jene geführt werden, die ohne Bewilligung gehalten und vermarktet werden können. Darunter finden sich so allgemein bekannte Vögel wie der Kanarienvogel, der Wellensittich oder der Zebrafink, aber auch eher unbekannte wie der Himmelsperlingspapagei, der Swinhoefasan oder die Ridgway-Virginiawachtel.
Im Anhang das vollständige Verzeichnis mit den deutschen, italienischen und lateinischen Bezeichnungen der exotischen Vögel, für deren Haltung in Gefangenschaft, Ausstellung und Vermarktung es keiner Bewilligung bedarf.
Für alle anderen kann laut einem Landesgesetz aus dem Jahr 1987 der Direktor des Amtes für Jagd und Fischerei eine Bewilligung zur Haltung ausstellen. (mac)
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