Die zulässigen Einkommensgrenzen sind von 25.000 auf 28.000 Euro angehoben worden.
Grund- und Mittelschüler beziehungsweise deren Erziehungsberechtigte können ab sofort im Landesamt für Schulfürsorge um Stipendien für das Schuljahr 2018/19 ansuchen. Den entsprechenden Beschluss hat die Landesregierung kürzlich auf Vorschlag von Bildungslandesrat Philipp Achammer genehmigt. Dabei wurden die Einkommensgrenzen, die zur Inanspruchnahme der Stipendien berechtigen, von bisher 25.000 Euro im Jahr auf 28.000 Euro angehoben. „Wir möchten mit dieser Anhebung mehr Schülern die Möglichkeit geben, in den Genuss eines Landesstipendiums zu kommen“, so Landesrat Achammer.
Die Studienbeihilfe wird an Grund- und Mittelschüler vergeben, die aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht sind, sowie an Tagesheimschüler. Die Höhe der Stipendien richtet sich nach dem Familieneinkommen und liegt zwischen 1200 und 2800 Euro. Für die Tagesheimschüler wird diese Studienbeihilfe um 30 Prozent reduziert.
Gesuchsvordrucke sind im Amt für Schulfürsorge erhältlich. Die Vordrucke auch unter http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/bildungsfoerderung/grund-mittelschule.asp abrufbar. Ansuchen können ab sofort und bis zum 20. September eingereicht werden. (jw)
Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.