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Landtagswahlen 2018 werden vorbereitet

Die Vorbereitungsarbeiten für die Landtagswahlen 2018 laufen bereits seit einiger Zeit. Seit kurzem ist das Internetportal mit Wahllogo online.

Am 21. Oktober 2018 wird der Südtiroler Landtag neu gewählt. Mit der Festlegung des Termins im vergangenen Mai sind auch die Vorbereitungen aufgenommen worden. Seit kurzem ist das Internetportal unter wahlen.provinz.bz.it freigeschaltet, in dem allen wichtigen Informationen über und zu den Landtagswahlen 2018 – sowohl für Wähler, als auch für Parteien, Kandidaten und Gemeinden – einfließen. Der Internetauftritt ist vom Landesamt für institutionelle Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit der Südtirol Informatik AG Siag eingerichtet und neu gestaltet worden. Neu sind das Logo, die Grafik und das Corporate Identity für die Wahlmaterialien. Eine weitere Neuerung stellt die englische Version der einleitenden Informationen als Hilfestellung für ausländische Bürger dar. Zusätzlich zu den wichtigsten Informationen zu Wahlmodus und Wahlmöglichkeiten finden sich auch die häufig gestellten Fragen in einem FAQ-Fenster, über das Bürger mit der Verwaltung interagieren und Antworten auf neue Fragen erhalten können.

Briefwahl für im Ausland lebende Südtiroler

Ein Bereich im neuen Wahlportal ist der Briefwahl gewidmet. Im Ausland lebende Südtiroler, die im Verzeichnis der im Ausland lebenden italienischen Staatsbürger AIRE eingetragen sind, können sich mittels Briefwahl an den Landtagswahlen beteiligen. Dasselbe gilt für Wähler, die sich vorübergehend außerhalb Südtirols aufhalten. Die Wahlberechtigten In den kommenden Wochen wird das Amt für institutionelle Angelegenheiten die wahlberechtigten Südtiroler im Ausland über Modalitäten der Stimmabgabe informieren.

Kostenrückerstattung für Gemeinden

Was die Kosten zur Vorbereitung und Abwicklung der Landtagswahlen angeht, so springt das Land den Gemeinden finanziell zur Seite. Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer jüngsten Sitzung 1,3 Millionen Euro für die Abwicklung der Wahlen durch die Gemeinden bereitgestellt. Das Land kommt zudem für die Kosten auf, die den Gemeinden für die Einrichtung der Wahllokale, die Erstellung der Wahllisten der Sektion und für die Bezahlung der Mitglieder der Wahlbüros der Sektion entstehen. Dafür hat die Landesregierung zusätzliche 455 000 Euro zweckgebunden. Die Gemeinden müssen ihre Ausgabenerklärungen bis zum 20. November 2018 im Amt für institutionelle Angelegenheiten einreichen. (LPA)